Wasserfallen Kurt · Nationalrat · 2002-09-18
Wasserfallen Kurt · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-18
Wortprotokoll
Ich begründe meine Anträge zu den Artikeln 16 und 17 zusammen. Die Artikel gehören ja zusammen, und man kann darüber auch zusammen abstimmen.
Es geht um die Löschungsmodalitäten und ganz klar nicht um die Fristen. Mir geht es um einen korrekten, kohärenten und sicheren Vollzug, und es ist auch ein Bedenken der kantonalen Polizeidirektorinnen und Polizeidirektoren, dass mit dem Antrag der Kommission das Ganze schief laufen könnte.
Der Bundesrat geht von einem Verlangen oder von einem Gesuch der anordnenden Behörde beziehungsweise der Person aus. Unsere Kommission will, dass das Bundesamt die Löschungen von sich aus vornimmt. Hier liegt die Schwierigkeit.
Vielfach ordnen die Polizeien die DNA-Probeentnahmen und -Analysen an. Sie sind also anordnende Behörde. Danach geht aber alles an die Justiz über und später eventuell auch an den Strafvollzug. Wann z. B. ein Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist, wann ein Verfahren eingestellt wird, wann fünf Jahre Probezeit abgelaufen sind, wann eine Geldstrafe bezahlt worden ist, wissen weder die Polizeien, die vielfach anordnende Behörde sind, noch das Bundesamt, das für die Löschung zuständig ist. Das weiss nur die Justiz, und die ist kantonal.
Wenn man dem Gesetz nachleben will, muss also beispielsweise das Bundesamt laufend die Kantone fragen, oder die Kantone müssen immer wieder und dauernd melden. Dies führt wohl zu einem unverhältnismässigen Aufwand und ist kaum praktikabel. Das ist die Angst oder die Besorgnis der Kantone.
Das Gesetz kann hier wohl - da bin ich überzeugt - nie genau eingehalten werden, auch wenn man sich noch so viel Mühe gibt. Wir sind mit den DNA-Profilen in einem ganz delikaten Bereich; wir haben es einige Male gehört. Wenn hier Fehler passieren, gibt es sofort politische Diskussionen. Wir haben sofort wieder alles im Rat und müssen uns wieder wehren und erklären. Denn darauf, wie gelöscht wird, wird geschaut werden. Das ist auch richtig so. Deshalb muss man es praktikabel machen.
Ich bitte Bundesrätin Metzler doch, zu sagen, welche Schwierigkeiten sie erwartet. Wie das aussehen könnte, ob sie wirklich ihr Bundesamt verantwortlich machen will, obwohl es dann Fehler macht, für die es vielleicht nicht einmal etwas dafür kann, weil wir im Rat eine schlechte Voraussetzung geschaffen haben und obwohl die Personen, die darunter leiden oder vielleicht sogar Strafanzeigen gewärtigen müssen, nichts dafür können, weil wir den Fehler gemacht haben.