Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-06-19
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-06-19
Wortprotokoll
Die Diskussion um den Nennwert von Aktien ist etwas technisch, wie Sie auch dieser kurzen Diskussion entnehmen konnten. Sie ist aber wichtig für die Bedeutung des Aktienhandels, besonders bei börsenkotierten Gesellschaften.
Herr Rieder hat schon etwas auf den Hintergrund des Entwurfes des Bundesrates hingewiesen. Ich möchte noch einmal daran erinnern: Das Aktienrecht von 1936 schrieb einen Mindestnennwert von 100 Franken vor. Dieser hohe Mindestnennwert wurde zunehmend als Einschränkung der Handelbarkeit der Titel wahrgenommen. 1991 senkte das Parlament [PAGE 494] den Mindestnennwert deshalb auf 10 Franken und 2001 weiter auf 1 Rappen.
Der Bundesrat ist hier klar der Meinung, dass man die Minderheit Caroni unterstützen soll. Es ist rechtspolitisch nämlich nicht ersichtlich, wieso den Gesellschaften das unbegrenzte Splitting von Aktien verboten werden soll. Wichtig ist, dass das Mindestkapital und der Gläubigerschutz garantiert bleiben. Der Antrag der Minderheit Caroni kommt gemäss Herrn Noser, dem ich jetzt zugehört habe, auch jenen entgegen, die sich von der Aktienrechtsrevision eigentlich die Schaffung einer Aktie ohne festen Nennwert versprochen hatten. Der Bundesrat hat dies damals geprüft und die Vorzüge dieses Systems auch anerkannt, aber er hat auf die Einführung verzichtet. Der Minderheitsantrag Caroni gibt jenen, die sich diesem System etwas annähern möchten, die Möglichkeit, in diese Richtung zu gehen, ohne dass tatsächlich ein grosser Systemwechsel im Aktienrecht notwendig würde. Insofern ist der Antrag Caroni schlüssig.
Was Bundesrat, Nationalrat und die Minderheit Caroni heute vorschlagen, war bereits im Entwurf vom 21. Dezember 2007 enthalten und blieb damals in Ihrem Rat unbestritten. Diese Lösung wurde auch in der Vernehmlassung klar begrüsst, und ein Antrag auf Beibehaltung des Status quo wurde im Nationalrat deutlich verworfen.
Ich möchte Sie deshalb bitten, der Minderheit Caroni und damit auch dem Bundesrat zu folgen.