Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-09-18
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-09-18
Wortprotokoll
Ich kann mich persönlich dem engagierten Votum von Frau Gadient anschliessen, und ich kann auch darauf hinweisen, dass der Bundesrat in all seinen bisherigen Stellungnahmen zu den verschiedenen Parlamentarischen Initiativen immer wieder hervorgehoben hat, dass er anerkennt, dass sich das Volksempfinden gegenüber den Tieren gewandelt hat und dass die Rechtsstellung der Tiere entsprechend zu verbessern ist.
Ich darf auch feststellen, dass bei der Parlamentarischen Initiative Marty Dick der Ständerat bei allen wichtigen Punkten die Kritik berücksichtigt hat, die der Bundesrat zu den früheren Revisionsvorschlägen formuliert hatte. Dies ist ein Grund mehr, dass der Bundesrat die vorgeschlagene Gesetzesrevision begrüsst.
Ich möchte auch betonen, dass sich die Befürchtung, die Vorlage könnte zu einer Vermenschlichung der Tiere führen, bei näherer Betrachtung der vorgeschlagenen neuen Regelung wirklich als unbegründet erweist. Die neue Regelung geht zwar davon aus und hält auch ausdrücklich fest, dass Tiere rechtlich nicht mehr als Sachen zu betrachten sind. Sie sind aber doch insoweit als Sachen zu behandeln, als für sie keine Sondernormen bestehen, und wenn Sie nun die einzelnen vorgeschlagenen Bestimmungen anschauen, können Sie auch leicht feststellen, dass keine Gefahr besteht, dass Tiere in unserem Rechtssystem plötzlich als Menschen oder menschenähnliche Wesen gelten.
Herrn Scheurer Rémy möchte ich noch antworten, dass ich Vertrauen in die Gerichte habe. Die Richter können im Einzelfall beurteilen, ob der Affektionswert oder der wirtschaftliche Nutzwert überwiegt, und auch betreffend den anderen Voten, die in diese Richtung gingen, muss ich sagen: Wir werden und wir wollen mit dieser Regelung sicher keine amerikanischen Verhältnisse haben.
Nun noch zu den Volksinitiativen: Der Bundesrat hat in der Botschaft festgehalten, dass wir das Grundanliegen, das den Initiativen zugrunde liegt, teilen. Bei beiden Initiativen wird die genaue Festlegung der Rechtsstellung der Tiere dem Gesetzgeber übertragen. Die eine Initiative, "Tiere sind keine Sachen!", ist lediglich insofern präziser, als sie vorsieht, dass zur Vertretung der Rechte der Tiere geeignete Anwälte eingesetzt werden sollen. Das ist eine klare Vorgabe an den Gesetzgeber. Der Bundesrat ist mit den Volksinitiativen aber insofern nicht einig, auf welcher Stufe die Regelung geschehen soll. Wir unterstützen das Anliegen, wollen aber nicht eine Regelung in der Bundesverfassung, sondern eine Regelung auf Gesetzesstufe durch den Gesetzgeber.
Was die TierAnwälte betrifft, so ist dies ein Punkt, der im Weiteren ganz klar nicht in die Bundesverfassung gehört. Es handelt sich um eine Bestimmung, welche sich mit der Organisation des Vollzuges befasst, und das soll den Kantonen überlassen werden. Es steht den Kantonen bereits jetzt frei, eine solche Institution zu schaffen. Dass dies je nach Vollzugssituation eine durchaus geeignete Lösung sein kann, zeigt auch das Beispiel des Kantons Zürich.
Ich bitte Sie also, die beiden Volksinitiativen abzulehnen und die Parlamentarische Initiative Marty Dick gutzuheissen.