Schmid Martin · Ständerat · 2019-06-19
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-19
Wortprotokoll
Vielleicht mache ich formell ein paar einleitende Bemerkungen, damit alle verstehen, was überhaupt beantragt ist. Kollege Cramer hat bereits darauf hingewiesen: Mein Antrag, über den erst am Schluss abgestimmt wird, ist der, die Vorlage zum Aktienrecht so[NB]aufzusplitten, dass wir am Schluss noch einen Entwurf haben, der allein die Bestimmungen der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) enthält, also die Umsetzung der Minder-Initiative. Das wäre dann dieser Entwurf 3. Wie schon gesagt wurde, sehen Sie auf Seite 218 der Fahne, dass es dort einen separaten Gesetzentwurf geben würde, wenn Sie dem Antrag dann am Schluss zustimmen würden.
Wir haben die erste Differenz, bei der das sichtbar wird, auf Seite 6 der Fahne. Dort wird meines Wissens nicht inhaltlich über das Konzept abgestimmt. Aber weil schon beim Eintreten darauf hingewiesen wurde, möchte ich trotzdem ein paar Worte als Begründung anfügen. Ich bin der festen Überzeugung, dass es richtig und unsere Pflicht ist, in jedem Fall die VegüV-Bestimmungen umzusetzen. Ich glaube, das ist auch unbestritten, nachdem wir auf den Gesetzentwurf eingetreten sind. Ein grosser Teil des Rates wollte auf das Geschäft gar nicht eintreten; jetzt sind wir aber formell eingetreten. Diejenigen, die am Schluss das Ergebnis haben wollen, um eine Bewertung der verschiedenen Vorlagen machen zu können, müssen meinem Antrag zustimmen. Sie können entscheiden, ob sie den VegüV-Bestimmungen zustimmen wollen oder nicht. Ich gehe davon aus, dass wir eine verfassungsrechtliche Verpflichtung haben, dies gesetzgeberisch umzusetzen. Sie können dann entscheiden, ob Sie dem Rest der Aktienrechtsrevision, wenn es in eine separate Vorlage aufgesplittet würde, zustimmen wollen.
Meine Argumentation kommt aus einem anderen Bereich. Schon eingangs gab es Voten, die besagten, es sei eine langwierige Gesetzgebungsarbeit, man sei seit 1991, seit der letzten Revision, an der Arbeit und dies dürfe man doch jetzt nicht torpedieren. Da habe ich gerade eine andere Haltung. Wenn ein Projekt so lange dauert, dann muss man sich fragen, ob es ein gutes Projekt ist. Projekte sollten einen Anfang haben und ein Ende und nicht über Jahrzehnte hinweg diskutiert werden.
Ich sehe auch erhebliche Umsetzungsprobleme in der Praxis. Wir haben 113[NB]000 Aktiengesellschaften. 2000 sind börsenkotierte Gesellschaften. Wir regeln sehr viel in diesem Bereich, das mindestens mittelbar auf die KMU-Aktiengesellschaften Einfluss haben wird. Man kann mir entgegenhalten, das sei formell nicht so. Aber in der Praxis wird es so sein, dass sehr viele neue Regelungen, die wir im Aktienrecht schaffen, einen Ausfluss auf die Rechtsprechung haben werden, auf die Rechtsprofessoren, die neue Bücher publizieren können. Wir Anwälte können neue Seminare abhalten. Aber in der Praxis haben wir in den Aktiengesellschaften einfach kein Problem. Wir beschäftigen uns mit einem Phantom, wir rennen einem Thema nach, das draussen in der Wirtschaft gar kein Thema ist.
Sie können mir vorwerfen, ich sei Lobbyist. Ich bin ja bei Economiesuisse. Im Unterschied zu Economiesuisse teile ich die Auffassung nicht, dass wir in der Wirtschaft in der technischen Umsetzung ein aktienrechtliches Problem hätten. Kollege Levrat hat schon das Kapitalband angesprochen, das ihm wegen der Steuerthemen Sorgen macht. Ich sage es offen: Wir haben bei vielen grossen Gesellschaften auch heute dank dem Handelsregister keine Probleme gehabt, um dieses Problem zu lösen. Die Praxis hat sich arrangiert, das funktioniert. Und wir glauben jetzt, wir müssten mit Änderungen ein System, das funktioniert, noch verbessern. Vielleicht verbessern wir es, aber vielleicht verbessern wir es eben auch nicht, denn wir schaffen neue Rechtsfragen, neue Unsicherheiten, die wir heute noch nicht erkennen können.
Ich möchte fast sarkastisch sagen: Die einzige Wirtschaftsförderung, die ich in diesem Objekt der Gesetzgebung sehe, ist für uns Anwälte. Denn es gibt viele neue Regelungen. Für die Beratungsindustrie wird das sicher sehr viele Vorteile bringen. Da würde ich Ihnen überhaupt nicht widersprechen. Aber ob es wirklich im Wirtschaftsverkehr für unsere KMU, für diese vielen Gesellschaften von Vorteil ist, da habe ich Bedenken.
Kollege Rieder hat auch darauf hingewiesen, dass wir in der Kommission einmal mindestens ansatzweise diskutiert haben, ob es letztlich sinnvoll wäre, auch für börsenkotierte Gesellschaften eine separate Gesetzgebung zu machen, damit wir eine Unterscheidung zwischen nichtbörsenkotierten und börsenkotierten Gesellschaften haben. Wir haben uns von den Experten überzeugen lassen, dass ein solcher Weg von der Praxisumsetzung, von der Rechtssicherheit her letztlich höchstwahrscheinlich auch nicht zu gehen ist. Wir haben dann darauf verzichtet.
Aus meiner Warte bin ich überzeugt, dass wir die Umsetzung, wie das Kollege Minder hier auch vorgebracht hat, vornehmen müssen. Das ist unsere verfassungsrechtliche Aufgabe. Wir dürfen aber auch nicht in Kauf nehmen, dass sich diese Revision jetzt weiter verzögert, weil sie Aktienrecht später, in einer anderen Phase aufgrund anderer politischer Verhältnisse in den beiden Räten, vielleicht wieder ins Stocken geraten könnte.
Wenn Sie das vermeiden wollen, dann spalten Sie am Schluss diese Bestimmungen der VegüV ab. Diejenigen, die beidem zustimmen wollen, können bei beiden [PAGE 495] Gesamtabstimmungen Ja stimmen. Diejenigen, die nur das eine oder das andere haben wollen, können sich dann auch separat äussern.
Ich möchte Ihnen deshalb beliebt machen, am Schluss bei dieser Abstimmung dem Konzeptantrag zuzustimmen.