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Bäumle Martin · Nationalrat · 2019-06-19

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2019-06-19

Wortprotokoll

Zuerst kurz noch die Sicht der GLP-Fraktion zu den Differenzen: Bei Artikel 4, "Jagdberechtigung", betreffend die Jagdprüfung, werden wir die Mehrheit, sprich das Konzept des Bundesrates, unterstützen. Bei Artikel 7a Absatz 1 Buchstabe bter, Thema Biber, werden wir die Einzelanträge Girod und Müller-Altermatt unterstützen. Bei Artikel 7a Absatz 2 Buchstabe c werden wir die Minderheit Jans unterstützen. Bei Artikel 11 Absatz 5, wo es darum geht, ob der Wolf im Jagdbanngebiet gejagt werden darf oder nicht, werden wir die Mehrheit unterstützen, die den Wolf nicht zusätzlich als im Jagdbanngebiet jagdbar aufnehmen will. Bei Artikel 13 Absatz 4 werden wir die Mehrheit unterstützen, weil dort noch eine aus unserer Sicht unnötige Differenz besteht, die man heute ausräumen kann.

Generell hat die grünliberale Fraktion in diesem Gesetz schon in der ersten Runde einen Kompromiss gesucht. Der Rat hat dieses Gesetz aber in eine ganz andere Richtung entwickelt. Wir haben klar gesagt: Wir sind offen, dass grundsätzlich in Einzelfällen ein problematisches Tier - sei es ein Wolf, sei es ein Luchs, sei es ein Biber, sei es ein Schwan - durchaus einmal gejagt werden kann. Zuerst sollten die milden Massnahmen eingesetzt werden, inklusive der Entschädigung der Betroffenen; erst als Ultima Ratio sollte ein Abschuss ins Auge gefasst werden - dies eben mit klaren und strengen Auflagen. Was dieser Rat und der Ständerat gegenüber der Bundesratsvorlage nun verschlimmbessert haben, ist faktisch eine Öffnung von Tür und Tor für das, was man unter welchen Bedingungen machen kann.

Zunächst gibt man dem Bundesrat die Kompetenz, weitere Tiere, geschützte Tierarten, jagdbar zu machen. Das heisst, es liegt dann in der alleinigen Kompetenz des Bundesrates, dies zu entscheiden, und die Kantone können es umsetzen. Das Hauptproblem dabei: Die Kriterien wurden komplett abgeschwächt. Wenn ursprünglich von einem "grossen Schaden" die Rede war und keine vorsorgliche Abschussmöglichkeit gegeben war oder eben Verhaltensauffälligkeit kein Thema war, sind heute alle diese Punkte drin. Ein Tier, das verhaltensauffällig ist - das sind wir Parlamentarier alle -, ist also in Zukunft in Gefahr, dass man es abschiessen kann.

Zum Schaden habe ich mich hier schon einmal geäussert: Beim Biber würde es schon reichen, wenn er einen Baum schief anschaut, denn wenn er den Baum schief anschaut, muss man davon ausgehen, dass er den Baum umbeissen will, und dann entsteht ein Schaden, ergo kann man den Biber vorsorglich abschiessen. Das ist die Interpretation, die das Gesetz jetzt zulässt. Natürlich wird die Verordnung dann noch eine Präzisierung bringen, und ich gehe mal davon aus, [PAGE 1204] dass die Bundesrätin, die jetzt hier anwesend ist, es hoffentlich etwas härter umsetzen wird, als es hier formuliert wurde.

Man muss aber auch sagen: Hier in diesem Saal wurde von einzelnen Votanten auch heute wieder gesagt, eigentlich solle der Biber jetzt raus. Das ist eine rein taktische Massnahme, denn wenn im Abstimmungskampf der Biber drinstehen würde, wäre es offensichtlich und klar. Für andere wäre es besser, den Luchs reinzuschreiben. Die einen wollen also den Luchs abschiessen können, die anderen den Biber. Den Wolf wollen sie sowieso abschiessen können. Ich habe hier im Saal auch gehört, dass es eine Gruppe gibt, die ganz klar sagt, gewisse Tiere haben keinen Platz und keine Berechtigung, hier in der Schweiz zu leben.

Das heisst, die Haltung hinter diesem Gesetz ist unser grösstes Problem. Es ist bei uns ähnlich wie bei den Grünen: Egal, wie Sie jetzt noch bei diesen kleinen Differenzen abstimmen, die in diesem Gesetz nicht mehr relevant sind, nachdem der Ständerat nur ein taktisches Manöver bezüglich des Bibers gemacht hat - wir werden diese Vorlage ablehnen.

Ich sage es auch hier: Die Grünliberalen werden ein Referendum zu dieser Vorlage unterstützen. Wir sind überzeugt, dass das Volk in dieser Frage das letzte Wort haben soll. Ich bin auch überzeugt, dass wir dem Volk klarmachen können, dass dieses Abschussgesetz massiv zu weit geht, weit über das hinausgeht, was die Diskussion der letzten Jahre war, nämlich dass man in Einzelfällen tatsächlich auch einmal Problemtiere schiessen darf. Ich hoffe, das Volk wird das bestätigen und damit den Schutz der geschützten Tiere stärker verankern, als er es vorher war, und dann können wir wieder miteinander über Einzelfälle diskutieren, aber nicht in dieser Art und Weise. In diesem Sinn können Sie die Differenzen so bestimmen, wie Sie wollen.

Ich habe gesagt, wie die grünliberale Fraktion stimmen wird. Am Ende werden wir die Vorlage ablehnen, das Referendum unterstützen, und das Volk wird das letzte Wort haben.

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