Minder Thomas · Ständerat · 2019-06-19
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-19
Wortprotokoll
Wer oft an Generalversammlungen geht und mit Verwaltungsräten börsenkotierter Unternehmungen spricht, der hört bald, dass die angelsächsischen Proxy Advisors zunehmend als Problem betrachtet werden. Diese Stimmrechtsberater sind zwar selber nicht oder nur sehr minim Aktionäre. Sie vermögen aber mit ihren Stimmrechtsempfehlungen namhafte Anteile von Aktienstimmen zu bewegen. So nicht nur von Pensionskassen, sondern auch von anderen institutionellen Anlegern und Fonds.
Stimmrechtsberater sind, ähnlich wie Ratingagenturen, grundsätzlich begrüssenswert, da nicht jeder einzelne Anleger die Corporate Governance des Emittenten detailliert durchleuchten kann. Problematisch sind jedoch Interessenkonflikte. Diese entstehen, wenn Stimmrechtsberater die bewerteten Unternehmen kritisieren. Das gilt vor allem bei Entlöhnungssystemen. Sie lehnen dann die Vergütungssysteme ab und erhoffen sich, von den gleichen Unternehmungen Berateraufträge zu bekommen, um diese dann zu korrigieren. Mit ihrer Stimmmacht dominieren viele so die Generalversammlungen. ISS, Glass Lewis und Deloitte haben bei [PAGE 508] Schweizer börsenkotierten Unternehmen schnell einmal 20 bis 30 Prozent Stimmrechtsanteile.
Ich spreche da übrigens nicht von Schweizer Proxy Advisors wie Ethos, Actares oder Z-Capital und Z-Rating, welche keine Beratermandate bei diesen Unternehmungen anpeilen. Es sind angelsächsische, amerikanische Unternehmen wie die obengenannten. Diese haben überdies oftmals keine Repräsentanten oder Niederlassungen in der Schweiz, oftmals besuchen sie nicht einmal die Generalversammlungen in der Schweiz. Sie dominieren jedoch die Stimmrechtsanteile bei vielen Generalversammlungen.
Was könnte man nun dagegen tun? Die Schweizer Börse sieht diesbezüglich ebenfalls Handlungsbedarf und hat es via Selbstregulierung versucht - sie ist jedoch gescheitert. Die EU hat übrigens im Jahre 2017 eine Richtlinie für solche Stimmrechtsberater erlassen. In den letzten Monaten ist auch in den USA Kritik an diesen Interessenkonflikten bzw. an diesen Interessenvertretern lautgeworden. Die US-Börsenaufsicht, die Handelskammer, die New York Stock Exchange unterstützen allesamt einen Gesetzesvorstoss im Senat, der sich dieser Interessenkonflikte annimmt.
Was schlägt nun die Minderheit konkret vor? Es ist eigentlich sehr wenig, es ist ein absoluter Minimalstandard, zu verlangen, dass solche Interessenkonflikte zumindest den Eigentümern, den Aktionären, im Vergütungsbericht offengelegt werden müssen. Nimmt der Emittent also Beratungsdienstleistungen von Stimmrechtsvertretern wahr, so muss er dies offenlegen.
Mir liegt ein Schreiben der Schweizer Börse, die das Anliegen der Minderheit unterstützt, vom 2. Juni 2017 vor. Sie schreibt: "Hat der Proxy Advisor entsprechende Beratungsdienstleistungen im Berichtsjahr erbracht, ist dies in den Ausführungen zur Corporate Governance im Geschäftsbericht offenzulegen, inklusive Honorar." Diese Vorschrift soll dazu dienen, die Transparenz bezüglich der Unabhängigkeit der Proxy Advisors zugunsten der Investoren oder anderer Investoren zu erhöhen.
Ich bitte Sie also, der Minderheit und den Empfehlungen der Schweizer Börse zu folgen.