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Pardini Corrado · Nationalrat · 2019-06-19

Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-19

Wortprotokoll

Heute Morgen haben wir die Schlussrunde in der Einigungskonferenz durchgeführt. Sie erinnern sich daran, dass dieses Gesetz vor allem drei strittige Punkte beinhaltete. Den einen strittigen Punkt, namentlich die Frage, ob das Leistungsortsprinzip gelten solle oder nicht, haben wir im Vorfeld bereits klar zugunsten unseres Rates entschieden.

Heute Morgen ging es im Wesentlichen um zwei Fragen:

Die erste Frage ist in Artikel 11 Buchstabe f festgehalten. Dort geht es um sogenannte Schutzgebühren. Unser Rat wollte auf jegliche Schutzgebühr verzichten, der Ständerat nicht. Wir haben uns jetzt heute Morgen auf einen Kompromiss mit dem Ständerat geeinigt, der grundsätzlich in Artikel 35 festhält, dass keine Schutzgebühren mehr erhoben werden können, jedoch die Bezugsquelle für die Ausschreibungsunterlagen gegebenenfalls eine kostendeckende Gebühr erheben [PAGE 1210] kann. Schutzgebühren per se sind also aus dem Gesetz gestrichen. Lediglich Gebühren, die kostendeckend sind, dürfen erhoben werden. Uns schien das ein sinnvoller Kompromiss in diesem Bereich zu sein.

Was hingegen zu einer sehr grossen Diskussion geführt hat, war die Frage der Zuschlagskriterien im dem Staatsvertrag unterstellten Bereich sowie im nicht dem Staatsvertrag unterstellten Bereich der Submissionen. Sie wissen, es ging darum, ob wir das ausländische Preisniveau oder die Lebenshaltungskosten mitberücksichtigen können oder nicht. Das war über Wochen hinweg ein Thema und auch Anlass für zahlreiche Auseinandersetzungen.

Wir haben heute Morgen von der Verwaltung eine Kompromisslösung zwischen dem Ansatz des Ständerates und dem Ansatz des Nationalrates erhalten. Der Kompromissvorschlag sieht vor, dass wir jetzt neu in Artikel 29 einen Satz einfügen. Sie sehen das auf der Fahne, die Ihnen verteilt worden ist. Neu heisst es: "Die Auftraggeberin prüft die Angebote anhand leistungsbezogener Zuschlagskriterien. Sie berücksichtigt, unter Beachtung der internationalen Verpflichtungen der Schweiz ..." Darauf folgen alle Kriterien. Also haben wir uns eigentlich auf eine Selbstverständlichkeit geeinigt, namentlich darauf, dass wir bei der Beurteilung der Kriterien internationale Verpflichtungen mitberücksichtigen müssen. Es ist ein Kompromiss, dem wir in der Kommission sehr knapp zugestimmt haben - Irrtum vorbehalten, mit 13 zu 12 Stimmen. Also knapper geht es kaum.

Der Kompromiss basiert auf der Fassung des Ständerates. In Absatz 1 wird eben dieser von mir zitierte Einschub eingefügt. In Absatz 2 ist somit kein Hinweis auf das Preisniveau enthalten. Dies ist auch nicht nötig, weil Absatz 1 sowohl für den Staatsvertragsbereich wie auch für den Nichtstaatsvertragsbereich gilt. Dieser Einschub, wie ich ihn zitiert habe, gilt unter Beachtung der internationalen Verpflichtungen der Schweiz für alle möglichen Zuschlagskriterien gemäss Absatz 1 und ist, wie gesagt, eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die wir im Gesetz nochmals reproduzieren.

Im Vergleich zur Fassung des Nationalrates bedeutet dieser Einschub keine zusätzliche Einschränkung des Spielraums bei der Anwendung der Kriterien. Das scheint mir sehr wichtig zu sein, weil es das Ansinnen beider Kommissionen war, dass bei der Frage des Ermessensspielraums der Behörden bei der Vergabe neu nicht der Preis im Zentrum steht, sondern die Frage der Nachhaltigkeit, der Qualität, der Lebenszyklen der Produkte und des Service. All das soll stark mitberücksichtigt werden. Es war ein Anliegen von links bis rechts, dass wir diese Kriterien neu stark gewichten können. Man erhofft sich damit auch, dass daraus ein Vorteil für das einheimische Gewerbe und somit für die einheimischen Arbeitsplätze resultiert.

Dieser Einschub schränkt dieses Ansinnen also in keiner Art und Weise ein. Wir, als Kommissionssprecher, wurden gebeten, das zu unterstreichen, damit durch diesen Einschub nicht eine falsche Interpretation entstehen kann.

Noch einmal: Wir haben hier ein Gesetz, das sehr modern, sehr gut ist und das, wie gesagt, eigentlich alle Kriterien erfüllt, die wir gemeinsam erarbeitet haben. Namentlich haben wir jetzt nebst dem Preis eine Vielzahl von Kriterien eingeführt, und - was zentral ist - das Leistungsortsprinzip gilt nach wie vor. Auch das ist ein Schutz, damit nicht durch die Hintertür Dumping betrieben werden kann.

Ich beantrage dem Rat, diesem Kompromiss zuzustimmen und der Einigungskonferenz zu folgen.