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Janiak Claude · Ständerat · 2019-06-19

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-19

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen mit der Minderheit, dem Beschluss des Nationalrates und dem Entwurf des Bundesrates zu folgen. Das Thema dieses Artikels sind wichtige Beschlüsse, bei denen ein qualifiziertes Mehr der Generalversammlung erforderlich ist. Es geht hier um die Einführung einer statutarischen Schiedsklausel.

Im schweizerischen Rechtssystem gilt der Grundsatz, dass staatliche Gerichte und Schiedsgerichte gleichwertig sind. Damit diese Gleichwertigkeit aufrechterhalten wird und auch geschützt ist, braucht es eigentlich in zweifacher Hinsicht einen staatlichen Schutz, der das gewährleistet. Zum einen geht es darum, dass die Einführung einer solchen Schiedsklausel eben hier in den Statuten schriftlich festgelegt ist, zum andern muss eine Kontrolle bestehen. Es ist auch schon heute so, dass jeder Schiedsspruch in der Schweiz vor einem staatlichen Gericht angefochten worden kann. Man kann dort die Zuständigkeit des Schiedsgerichtes rügen - dass sie nicht gegeben sein soll -, aber auch schwerwiegende materielle Mängel im Verfahren beanstanden, etwa betreffend die Gleichbehandlung der Parteien und des rechtlichen Gehörs.

Schiedsgerichte sind in der Schweiz aber in Bezug auf den rechtlichen Schutz grundsätzlich gleichwertig. Die Schweizer Rechtsordnung geht von dieser grundsätzlichen Gleichwertigkeit aus. Hier haben wir ja eine qualifizierte Mehrheit, die das in den Statuten festlegen muss. Das gewährt einen ausreichenden Schutz. Ich bitte Sie, diesen eigentlich bis jetzt unbestrittenen Grundsatz der Gleichwertigkeit des Rechtsschutzes von staatlichen Gerichten und von Schiedsgerichten nicht ausser Kraft zu setzen.

Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zu folgen.

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