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Portmann Hans-Peter · Nationalrat · 2019-06-19

Portmann Hans-Peter · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-19

Wortprotokoll

Es bleibt jetzt noch die Frage offen, was rechtlich geschähe, wenn wir nicht heute ratifizieren. Dazu gibt es Artikel 10.5, "Inkrafttreten". Da heisst es, wenn ein einziger Efta-Staat ratifiziert, dann tritt dieses Abkommen nach drei Monaten in Kraft. Es braucht also einen einzigen Efta-Staat. Was geschieht mit den anderen Efta-Staaten? Das ist nicht ganz geklärt, darüber hatten wir auch eine ganz kleine Debatte in der Kommission. Ich verweise hier einfach auf Artikel 10.5 Ziffer[NB]4. Hier steht: Wenn ein einziger Efta-Staat dieses Abkommen ratifiziert, dann entfallen das heute bestehende Abkommen zwischen den Efta-Staaten und der Türkei aus dem Jahr 1991 - zwischen allen Efta-Staaten und der Türkei -, seine festen Bestandteile sowie die Beschlüsse des Gemischten Ausschusses in Bezug auf diese Vertragsparteien. Es wäre hier also zu klären, ob wir als Schweiz dann im rechtsfreien Raum wären. Das ist nicht geklärt.

Lassen Sie mich noch sagen: Die Menschenrechte sind gerade in der APK immer wieder ein Thema, auch in Bezug auf die Türkei, und wir haben uns immer wieder vom Bundesrat bestätigen lassen, wo er interveniert hat. Die APK verfolgt die Politik, dass sie den Freihandel mit diesen Themen eigentlich nicht vermischt. Wir hätten sonst bei den über vierzig Abkommen, die wir mit den verschiedensten Ländern haben, auch sonst gewisse Anmerkungen zu völkerrechtlichen Thematiken.

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