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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-06-19

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-06-19

Wortprotokoll

Es wurde jetzt schon einiges gesagt; ich versuche, mich so kurz wie möglich zu fassen.

Die Gleichstellung von Aktiengesellschaften und Genossenschaften wurde in der Vernehmlassung deutlich abgelehnt. Deshalb hat der Bundesrat im Entwurf darauf verzichtet, und in der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates wurde ein identischer Antrag ebenfalls klar abgelehnt. Der Bundesrat hat sich für eine VegüV-nahe Umsetzung von Artikel 95 Absatz 3 der Bundesverfassung entschieden und verzichtet deshalb auf die Ausdehnung der entsprechenden Vorschriften auf weitere Rechtsformen. Dies lässt sich mit Blick auf die unterschiedlichen Grundstrukturen der Aktiengesellschaft und der Genossenschaft auch gut begründen.

Darüber hinaus - das hat gerade jetzt Ständerat Luginbühl auch ausgeführt - ist zu beachten, dass die Anknüpfung an das Kriterium von 2000 Mitgliedern gemäss Vorentwurf nicht sachgerecht war: Die Anzahl Genossenschafterinnen und Genossenschafter sagt nur wenig über die wirtschaftliche Bedeutung einer Genossenschaft aus.

Ich möchte Sie deshalb bitten, dem Antrag der Minderheit Jositsch nicht zu folgen. [PAGE 536]