Rieder Beat · Ständerat · 2019-06-19
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion · 2019-06-19
Wortprotokoll
Ich gehe nicht auf den letzten Freitag zurück, sondern auf heute Morgen, 08.15 Uhr. Da hat die Vereinigte Bundesversammlung eine Bundesrichterin gewählt, und zwar wurde diese von der Gerichtskommission der Bundesversammlung empfohlen. Weder das Plenum der Bundesversammlung noch die Gerichtskommission haben irgendwelche Geschlechterrichtwerte zu beachten. Allerdings, das gebe ich zu, war die Gerichtskommission aus Nationalrätinnen und Nationalräten sowie Ständerätinnen und Ständeräten zusammengesetzt. Das gibt effektiv einen anderen Ausblick auf die Kandidatinnen und Kandidaten. Aber bei der Wahl hat sich die Gerichtskommission bei dieser Kandidatin auf die Qualität und die Kompetenz konzentriert. Der Vorschlag erfolgte alleine aufgrund dieser Merkmale.
Was hätte die Gerichtskommission gemacht, wenn wir eine Geschlechterrichtlinie gehabt hätten und gerade zu diesem Zeitpunkt für diese Kandidatin kein Platz gewesen wäre? Ich weiss es nicht. Ich verweise jetzt auf den Vorschlag, den die Mehrheit der Kommission beim Aktienrecht gemacht hat. Immerhin ist es ein privatrechtlich ordnendes Gesetz.
Wir haben Geschlechterrichtwerte für die börsenkotierten Gesellschaften in den Verwaltungsräten vorgesehen. Das ist absolut unproblematisch und wurde auch nicht beanstandet, wenigstens von meiner Seite nicht, und es ist international absolut im Rahmen. Wenn wir aber jetzt in die Geschäftsleitung eingreifen, halte ich das für einen direkten Eingriff in die Organisationsfreiheit der Gesellschaft. Umgemünzt auf die Wahl von heute Morgen bedeutet das: Hätten wir einen Geschlechterrichtwert in der Gerichtskommission gehabt und hätten wir einen Mann und nicht eine Frau gesucht, dann wäre eine der kompetentesten Kandidatinnen heute nicht Bundesrichterin. Das ist Fakt.
Daher kann ich mit gutem Gewissen die Kompromissvariante zur Annahme empfehlen, dass wir im Verwaltungsrat solche Geschlechterrichtwerte vorsehen. Dadurch wird sich auch der Verwaltungsrat bei der Geschäftsleitung mit der Zeit völlig anders orientieren. Das wird dem ganzen Anliegen zum Durchbruch verhelfen.
Der Ansatz "comply or explain" ist problematisch, das habe ich heute Morgen früh gemerkt. Wenn Sie etwas erklären wollen, aber die andere Seite nicht zuhört, wird sie einen Schritt weiter gehen: Dann wird sie eine Quote verlangen. Das ist das grosse Problem des Ansatzes "comply or explain" auf Geschäftsleitungsstufe.