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Kuprecht Alex · Ständerat · 2019-06-20

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-20

Wortprotokoll

Die zur Diskussion stehende parlamentarische Initiative der SGK des Nationalrates verlangt, dass Artikel 43 Absatz 5ter KVG so abgeändert werden soll, dass die Tarifpartner eine Organisation einsetzen, die für die Erarbeitung und Weiterentwicklung sowie die Anpassung und Pflege der Tarifstrukturen zuständig ist. Dabei sollen die Leistungserbringer der Organisation die dazu notwendigen Kosten- und Leistungsdaten abliefern müssen. Durch eine Änderung von Artikel 43 Absatz 8 KVG sollen zudem die Leistungserbringer, die Versicherer und die entsprechende Organisation verpflichtet werden, dem Bundesrat diejenigen Daten bekanntzugeben, die für die Festsetzung, Anpassung und Genehmigung der Tarife und Preise notwendig sind.

Die SGK des Nationalrates beschloss diese parlamentarische Initiative an ihrer Sitzung vom 2. Februar 2017 mit 16 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung. Unsere SGK hat an ihrer Sitzung vom 25. April 2017 die entsprechende Anhörung zur Thematik Tarifpflege und Kostensteuerung durchgeführt. An ihrer Sitzung vom 13. November des gleichen Jahres hat sie die Zustimmung zur Kommissionsinitiative mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen verweigert. Der Verweigerungsgrund lag darin, dass die SGK der umfassenden Auslegeordnung des Bundesrates in Bezug auf die bevorstehenden Massnahmen zur Kostendämpfung zu diesem Zeitpunkt nicht vorgreifen wollte.

Am 19. April 2018 hielt die SGK des Nationalrates mit 17 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen an ihrer Kommissionsinitiative fest. Dabei wollte sie mit diesem Entscheid den Bundesrat in seinen Bemühungen entsprechend unterstützen und dem ersten Massnahmenpaket zur Kostendämpfung zum Durchbruch verhelfen. Andererseits wünschte sie für den Fall, dass die Umsetzung der Massnahmen nicht in ihrem Sinn erfolgen sollte, ein Instrument in der Hand zu behalten, mit dem sie selbst eine Legiferierung vornehmen könnte. Diesem Vorhaben stimmte der Nationalrat am 28. Mai 2018 ohne Gegenantrag zu.

Ihre SGK hat den Beschluss des Nationalrates und somit die vorliegende parlamentarische Initiative an ihrer Sitzung vom 15. April 2019 zur Kenntnis genommen, nochmals beraten und festgehalten, dass es zum heutigen Zeitpunkt nicht zweckmässig ist, durch Zustimmung an dieser parlamentarischen Initiative weiter festzuhalten. Der Grund liegt darin, dass der Bundesrat die Forderungen der Kommissionsinitiative vollumfänglich in das erste Massnahmenpaket zur Kostendämpfung aufgenommen hat. Dieses Massnahmenpaket [PAGE 582] war vom 14. September 2018 bis zum 14. Dezember 2018 in der Vernehmlassung, und die Botschaft soll noch in diesem Sommer dem Parlament unterbreitet werden.

Ich beantrage Ihnen deshalb namens der Kommission, die diesen Beschluss mit 11 zu 0 Stimmen einstimmig gefasst hat, der vorliegenden parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.