Lexipedia

Donzé Walter · Nationalrat · 2002-09-19

Donzé Walter · Nationalrat · Bern · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2002-09-19

Wortprotokoll

Ich will Ihnen gerne sagen, weshalb die evangelische und unabhängige Fraktion grossmehrheitlich für die Gesetzesänderung eintritt.

1. Unsere Bundesverfassung gewährleistet in Artikel 27 Absatz 1 die Wirtschaftsfreiheit. In den Artikeln 96 und 97 legt sie aber auch den Grund für eine schweizerische Wettbewerbspolitik. Eine freiheitliche und wettbewerbsorientierte Wirtschaftsordnung ist also der gemeinsame Wille in unserem Land.

2. Wir von der evangelischen und unabhängigen Fraktion wollen eine soziale Marktwirtschaft. Zu ihr gehört Wettbewerb, denn Wettbewerb schafft Innovationen, senkt die Preise, kurbelt die Produktion an.

3. Kartelle und verdeckte Absprachen behindern den Wettbewerb, verteuern die Produkte, richten volkswirtschaftlichen Schaden an. Deshalb haben wir ja ein Kartellgesetz, welches zuletzt 1995 revidiert und verschärft wurde.

4. Dieses Gesetz erwies sich gegenüber den aktuellen Herausforderungen als ungenügend. Wir wollen nicht nur ein Kartellgesetz, wir wollen ein Kartellgesetz mit Biss. Wir wollen Kartellen vorbeugen und sie beseitigen, wo sie einschränken, das heisst, wo Firmen und ihre Besitzer "absahnen" und andere, Unternehmen wie Kunden, von ihnen abhängig werden. Dazu sind neue gesetzliche Bestimmungen nötig, direkte Sanktionen und Anreize zur Aufdeckung und Meldung.

Es ist interessant, dass wir Verurteilungen wegen Kartellabsprachen im Ausland haben, diese aber im Kontrast zur Straffreiheit in der Schweiz stehen. Das ist aus Konsumentensicht unhaltbar, und das ist auch aus dem Blickwinkel der Wirtschaft nicht richtig. Ich bin dankbar für das entsprechende Bekenntnis der beiden FDP-Vertreter hier am Pult.

5. Was wir nicht wollen, ist eine Behinderung der KMU in ihrer Wettbewerbsfähigkeit in der Schweiz oder gegenüber dem Ausland.

Tatsächlich geht es bei diesem Themenkreis nicht um Peanuts oder Kavaliersdelikte. Dr. Stockmann vom Deutschen Bundeskartellamt stellt fest, dass der volkswirtschaftliche Schaden von Kartellen oft höher ist als derjenige aus Bandentätigkeit. Es geht um kriminelle Tatbestände, denen ein Rechtsstaat entgegenzutreten hat. Gemäss der Wettbewerbsabteilung der OECD wird in grossem Stil Vermögen von den Käufern zu den Produzenten überführt. Überpreise von 15 bis 25 Prozent sind an der Tagesordnung. Die Schäden beziffern sich auch in unserem Land auf Milliardenbeträge.

Der Gesetzgeber trägt die Verantwortung für eine funktionierende Wettbewerbspolitik. Das Ausmass der Schädlichkeit zwingt ihn - zwingt uns, das Parlament - zu Sanktionen. Diese Sanktionen und das Einführen eines Bonussystems für Selbstanzeigen sind nun für einige der Anstoss, die Revision des Kartellgesetzes wenigstens teilweise zu verhindern. Hier ist aber das Argument eines drohenden [PAGE 1296] Firmenkonkurses oder des Verlustes von Arbeitsplätzen wirklich am falschen Ort. Hier geht es um den Rechtsstaat.

Wer dem Volkswohl verpflichtet ist, kann nicht anders als auf die Revision eintreten. Über einige Details müssen wir noch streiten. Aber hier ist der falsche Ort, ein Sterben von KMU zu prognostizieren. Gerade sie leiden ja mit, wenn sie Waren und Leistungen zu überhöhten Preisen einkaufen müssen. Das Kartellgesetz von 1995 hat sich wegen der fehlenden Möglichkeit von direkten Sanktionen als ungenügend erwiesen. Es bedarf der dringenden "Nachrüstung".

Erlauben Sie mir noch mit einem Bild zu sprechen: Wir haben einen Wachhund, wir haben ein Kartellgesetz. Aber wir stellen nun nicht einen ausgestopften Hund hinter das Tor. Dieser Hund muss bellen und beissen können. Nur Einbrecher haben an ausgestopften Wachhunden Freude. Wir wollen kein Alibigesetz. Bellen, das heisst: Wir brauchen ein Bonussystem, wir brauchen einen Anreiz, dass geheime Kartelle angezeigt werden. Beissen heisst, dass wir direkte Sanktionen brauchen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, in der Detailberatung dafür zu sorgen, dass das Gesetz auch "Biss" bekommt.