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Landolt Martin · Nationalrat · 2019-06-20

Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD · 2019-06-20

Wortprotokoll

Die BDP-Fraktion wird diese Motion ablehnen. Die Motion ist eines der Resultate einer ziemlich missratenen Übung namens Konsultation. Im Rahmen dieser Konsultation haben sich Parteien, Verbände, Medienschaffende und allerlei Experten fleissig zum institutionellen Rahmenabkommen geäussert, ohne dabei die Haltung unserer Regierung zu kennen. Wichtige Verständnisfragen konnten nicht beantwortet werden, dringend notwendige Präzisierungen konnten nicht vorgenommen werden, das Abkommen wurde nicht verteidigt. Der zuständige Staatssekretär hätte dies offensichtlich gekonnt, hat aber nicht gedurft; die Regierung hätte gedurft, hat aber offenbar noch nicht gewollt.

Wer jetzt Zusatz- oder Nachverhandlungen verlangt, ignoriert die Tatsache, dass das heute vorliegende Abkommen bereits das Resultat von mehrjährigen Verhandlungen ist - Verhandlungen, bei denen beide Seiten ihre Interessen bestmöglich vertreten haben und letztlich da und dort offensichtlich aufeinander zugegangen sind. Nach einem solchen mehrjährigen Seilziehen dürfte es relativ illusorisch sein, über Nachverhandlungen etwas zu erreichen, was in den letzten Jahren trotz aller Bemühungen nicht erreicht werden konnte. Das hat nichts mit mangelnder Einsatzbereitschaft oder mangelndem Selbstbewusstsein zu tun, das ist einfach eine Frage von Realitätssinn und von Vernunft. Dass aber nach oder vielleicht gerade wegen dieser Konsultation noch vieles unklar und das Vertrauen nicht unbedingt gestiegen ist, hat sicherlich damit zu tun, dass das Abkommen bisher vom Bundesrat nicht erklärt worden ist. Namentlich bei den Kantonen und bei den Sozialpartnern bestehen Unsicherheiten und offene Fragen, denen Rechnung zu tragen ist. Diese offenen Fragen sind immer noch unbeantwortet und brauchen Präzisierungen. Der Bundesrat anerkennt dies und spricht in seiner jüngsten Verlautbarung richtigerweise von "Klärungen" und nicht von "Nachverhandlungen".

Für diese Klärungen haben wir nicht ewig Zeit, das wissen wir. Aber das brauchen wir auch nicht, denn es ist ja eigentlich fast nicht möglich, dass in den letzten Monaten irgendeine Frage aufgetaucht ist, die während der jahrelangen Verhandlungen nicht schon hin und her diskutiert worden ist. So muss doch mit Sicherheit in den Verhandlungen darüber gesprochen worden sein, was unter staatlichen Beihilfen zu verstehen ist und was nicht, und mit Sicherheit hat man doch über die gegenseitige Erwartungshaltung rund um diese Unionsbürgerrichtlinie diskutiert, ebenso über den Lohnschutz, die flankierenden Massnahmen und so weiter.

Die beiden Verhandlungspartner müssen deshalb diese Fragen, diese Diskussionsinhalte sowie die gemeinsame Interpretation transparent, rasch und abschliessend darlegen. Mit solchen transparenten Informationen, die von beiden Seiten gemeinsam getragen werden, kann Vertrauen bei allen Anspruchsgruppen geschaffen werden. Dringend notwendig ist dieses Vertrauen und nicht politisch motivierte Forderungen nach Nachverhandlungen, mit denen man Illusionen zementiert und den Menschen in diesem Land Dinge in Aussicht stellt, die dann eben nicht geliefert werden können. Die Forderung nach Nachverhandlungen ist deshalb nicht praktikabel, nicht realistisch, nicht vernünftig und auch nicht ehrlich!

Lehnen wir deshalb diese Motion ab, und warten wir auf die Klärungen, die uns der Bundesrat nun endlich in Aussicht gestellt hat!