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Studer Heiner · Nationalrat · 2002-09-19

Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2002-09-19

Wortprotokoll

Mein Name hat sich nicht etwa unter den Antrag der Minderheit verirrt. Mein Name steht bewusst beim Antrag der Minderheit, die dem Bundesrat und dem Ständerat zustimmen will. Dies, weil einerseits das, was die Mehrheit will, auch in der bundesrätlichen Fassung machbar ist, da es sich um eine zwingende Bestimmung handelt.

Andererseits muss ich Ihnen aber zwei Gründe nennen, weshalb ich hier für Zustimmung zum Ständerat bin: Wir haben bei dieser Differenzbereinigung zu viele Differenzen zum Ständerat. Wenn wir jetzt praktisch alles durchziehen, kommen wir mit einer praktisch unveränderten Gesamtschau wieder in die Differenzberatung. Dann bestünde das Risiko, dass der Ständerat bei den für uns zentralen Punkten nicht nachgäbe, sondern dies nur bei den eher nebensächlichen Punkten täte. Weil man das Gesetz aber in der Fassung von Bundesrat und Ständerat vernünftig vollziehen kann, bin ich eindeutig dafür, dass man hier ein Zeichen setzen und dem Ständerat, d. h. dem Bundesrat, zustimmen sollte.

Was die Sprachenfrage betrifft, folgende Ergänzung: Ich bin ein grosser Fan des Lernens von Sprachen. Wir haben zwei Sprachen in unserer Familie, und ich fördere die Zweisprachigkeit, wo immer es geht. Als Präsident einer Berufs- und Laufbahnberatungsstelle erlebe ich aber auch, dass es junge Menschen gibt, bei denen wir dankbar sein können, wenn sie aufgrund ihrer Gaben eine gute Berufslehre machen können, die im Sprachlichen aber überfordert wären. Wollen wir diesen jungen Menschen, die im Praktischen ihre enormen Begabungen haben, beim Sprachlichen aber Mühe haben, schon durch das Gesetz mindestens eine zweite Sprache aufzwingen?

Ich möchte Sie bitten, das zu bedenken. Mit der Zustimmung zur Fassung von Ständerat und Bundesrat haben Sie eine gute Grundlage, die sinnvolle Möglichkeiten gibt.