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Müller Thomas · Nationalrat · 2019-09-09

Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-09

Wortprotokoll

Die Finanzkommission hat das Geschäft nur nach finanzpolitischen Gesichtspunkten vorberaten. Zusätzlich zur Botschaft des Bundesrates lag ihr auch der Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle vom 22. November 2018 vor.

Die 3.[NB]Rhonekorrektion ist das grösste Hochwasserschutzprojekt der Schweiz, ein Generationenprojekt, das sich über mehrere Jahrzehnte erstreckt. Bauherren sind die Kantone Wallis und Waadt. Sie sind für die Einhaltung von Kosten, Terminen und Qualität verantwortlich. Der Bund leistet auf der Grundlage des Subventionsgesetzes und des Wasserbaugesetzes finanzielle Beiträge. Subventionsbehörde ist das Bundesamt für Umwelt (Bafu). Es prüft die einzelnen Hochwasserschutzprojekte und legt die Bundesbeiträge fest. Zahlungen erfolgen erst, wenn der betreffende Kanton die Rechnung für abgeschlossene Arbeiten vorlegt. Bezahlt wird über den jährlichen Investitionskredit Hochwasserschutz des[NB]Bafu.

Die Umsetzung und Finanzierung der 3.[NB]Rhonekorrektion erfolgt in drei Etappen. Für die als prioritär beurteilten Hochwasserschutzmassnahmen der ersten Etappe hat das Parlament im Dezember 2009 einen Rahmenkredit von 169 Millionen Franken beschlossen, der dieses Jahr ausläuft. Die abgeltungsberechtigten Kosten der zweiten Etappe von 2020 bis 2039 werden auf 1,6 Milliarden Franken veranschlagt. Den vom Bundesrat beantragten Gesamtkredit für die Bundesbeiträge braucht es, um den Kantonen Wallis und Waadt die Beiträge für die zweite Etappe zusichern zu können. Der Gesamtkredit von 1,02 Milliarden Franken ist in sieben Verpflichtungskredite aufgeteilt.

Mit der heutigen Vorlage werden die Beitragsleistungen des Bundes an die 3.[NB]Rhonekorrektion nicht abgeschlossen sein. Ab dem Jahre 2040 werden weitere Hochwasserschutzprojekte in der Grössenordnung von 1,7 Milliarden Franken anfallen, die Beitragsleistungen des Bundes von etwa 900 Millionen Franken auslösen werden.

Gestützt auf den Bericht der Finanzkontrolle, geht die Finanzkommission davon aus, dass das in der Botschaft des Bundesrates erwähnte Hochwasserschadenpotenzial von 10 Milliarden Franken nachvollziehbar ist, vermutlich heute sogar höher liegt. Die Finanzkommission geht deshalb mit der Finanzkontrolle davon aus, dass die Wirtschaftlichkeit der 3.[NB]Rhonekorrektion mit Gesamtkosten von 3,6 Milliarden Franken auch für die Zukunft gesichert ist.

Die Finanzkommission hat die Empfehlung der Finanzkontrolle übernommen, die auf 3,6 Milliarden Franken geschätzten Gesamtkosten zu überprüfen, weil sich die aktuelle Berechnung einzig auf wasserbauliche Eingriffe beschränkt, die nur etwa die Hälfte der voraussichtlichen Kosten ausmachen. Für die andere Hälfte besteht Klärungsbedarf, insbesondere auch im Hinblick auf allfällige Beiträge des Bundes, beispielsweise an Altlastensanierungen von Böden oder aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds.

Die Finanzkommission weist darauf hin, dass die heute erkennbaren Ausgaben zulasten des Investitionskredits Hochwasserschutz in den nächsten zwanzig Jahren mit den heutigen Mitteln nicht gedeckt sein werden. Die heute jährlich eingestellten 120 Millionen Franken werden - unter Berücksichtigung aller anfallenden Projekte - auf gegen 200 Millionen Franken pro Jahr ansteigen.

Der Bundesrat stellt in der Botschaft den Antrag auf Erhöhung finanzieller Mittel in Aussicht; das ist eine Möglichkeit. Die andere Möglichkeit ist es, die zeitliche Abfolge von Bundesbeiträgen an Hochwasserschutzprojekte so zu steuern, dass sie mit den jährlichen Tranchen des Investitionskredites zu bewältigen sind.

Zum Schluss noch ein Hinweis: Die Finanzkommission legt Wert darauf, dass die Empfehlungen der Finanzkontrolle bei der Umsetzung der 3.[NB]Rhonekorrektion wirklich beachtet werden. Dazu gehört auch, dass sich die fachlichen Vorgaben der einzelnen Bundesämter nicht länger widersprechen, beispielsweise Wasserbau, Landschaftsschutz, Verkehrsinfrastruktur. Solche unterschiedlichen Vorgaben des Bundes erschweren das Projekt und sind Kostentreiber. [PAGE 1385]