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Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2019-09-09

Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-09

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative will die seit 2008 bestehende Steuererleichterung für Erd- und Flüssiggas sowie für biogene Treibstoffe weiterführen. Diese Steuererleichterung ist bis Mitte nächsten Jahres befristet.

Die vorliegende Gesetzesanpassung wird von der SP-Fraktion unterstützt. Wir bitten Sie, auf die Vorlage einzutreten, denn die befristete Steuererleichterung soll nicht Mitte nächsten Jahres abrupt wegfallen, insbesondere darum nicht, weil wir als Gesetzgeber nicht in der Lage waren, die Nachfolgeregelung fristgerecht festzulegen. Dies wollen wir ja erst im Rahmen der Revision des CO2-Gesetzes tun. Die Verpflichtung, dass wir uns endlich für eine ambitionierte Klimaschutzpolitik entscheiden müssen, besteht aber auch bei dieser kleinen Nachführung des CO2-Gesetzes. Darum unterstützen wir alle Minderheitsanträge, die zur Diskussion gestellt werden. Das Abkommen von Paris ist für die SP nicht einfach ein Stück Papier. Es ist auch eine Richtschnur, die nationalen Gesetze im Sinne der Rechtssicherheit so nachzuführen, dass die Ziele erreicht werden können. Je früher wir das machen, umso einfacher wird es für die Wirtschaft, die Anpassungen vorzunehmen und die Investitionen zu tätigen.

Ich habe festgestellt, dass die SVP ihrem Kurs treu bleibt: Sie pfeift auf den Klimaschutz und will diese Politik nicht mittragen - sie nennt das seriös. Sie votiert hier erneut für Nichteintreten. Dass die Landwirtschaft dieses traurige Spiel der Ideologen in ihrer Bauernpartei mitspielt, ist für mich unverständlich. Die FDP andererseits bleibt weiterhin auf dem Minimalistenkurs: Es ist keine ambitionierte Klimaschutzpolitik, die sie bei dieser Revision an den Tag legt. Nehmen wir die Übergangsfristen bei den Emissionsgrenzwerten der neu in Verkehr gesetzten Fahrzeuge: Während in der EU im Jahr 2020 bereits 95 Prozent der Neuwagenflotte die Flottengrenzwerte erreichen müssen, hinkt unser Land hier hinterher.

Der Bundesrat findet, es dürften auch ein bisschen dreckigere Autos herumfahren. Er meint nicht die alten Autos, er meint die neuen. So werden in der Schweiz die Berechnungen der durchschnittlichen CO2-Emissionen der jeweiligen Neuwagenflotte verzögert, und die tieferen Emissionen werden nicht erreicht. Neue Fahrzeuge mit hohen Emissionswerten bleiben in der Berechnung in der Schweiz aussen vor.

Ich bitte daher, auch meinem Einzelantrag zuzustimmen. Er beinhaltet nichts Abwegiges, sondern er verlangt das, was in allen europäischen Ländern gilt. Er verlangt, dass der Bundesrat gesetzlich zur Anwendung der gleichen zeitlichen Erleichterungsregelung bei der Berechnung der durchschnittlichen CO2-Emissionen der jeweiligen Neuwagenflotten zu verpflichten ist.

Noch ein Wort zu den Steuerausfällen bzw. der Ertragsneutralität: Diese müssen bereits heute finanziell kompensiert werden. Auch diese Verpflichtung hat unsere Exekutive nicht wahrgenommen. Es ist mehr als störend, wenn das Gesetz von der Exekutive nicht ab der Inkraftsetzung umgesetzt wird bzw. gesetzliche Bestimmungen nicht vollzogen werden. Zuerst macht man nichts, und dann warnt man vor sprunghaften Benzinpreiserhöhungen. Genau so darf man Umweltschutzpolitik nicht anpacken. Das weiss ja sicher auch der Bundesrat. Nun regeln wir in dieser Gesetzesanpassung auch diese finanzielle Kompensationspflicht verbindlich, und zwar bis 2028. Ich hoffe schwer, dass der Bundesrat sich nun an die gesetzlichen Bestimmungen hält und diese Kompensation dann auch umsetzt.

Im Kern wenden wir mit dieser Gesetzesanpassung die Gefahr ab, dass wir gar keine sinnvolle Gesetzgebung für einen ambitionierten Klimaschutz hinkriegen. Daher sollten wir im Minimum die bisherigen Regelungen für die Firmen im Emissionshandelssystem, für die CO2-Kompensationspflicht bei den Treibstoffen und die Verminderungsverpflichtung für abgabebefreite Unternehmen weiterführen. Wir verpflichten mit dieser Gesetzesanpassung auch die Exekutive einmal mehr, das zu tun, was wir im Gesetz festschreiben. [PAGE 1391]

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, einzutreten, die Minderheiten und den Einzelantrag Nussbaumer zu unterstützen und damit heute zu Beginn dieser Session klarzumachen, dass es insbesondere beim Klimaschutz gesetzliche Verlässlichkeit braucht.