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Bangerter Käthi · Nationalrat · 2002-09-19

Bangerter Käthi · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-19

Wortprotokoll

Bei Artikel 6 geht es darum, ob der Bund zwingend Massnahmen zur Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften fördern soll oder ob die Kann-Bestimmung ausreicht, wie Ihnen dies die Minderheit beantragt.

Es gibt zwei Gründe, die für die Fassung des Ständerates und des Bundesrates sprechen:

1. Wir wollen ein Rahmengesetz. Der Kommissionssprecher hat es betont. Der Bund gibt die Richtung an, setzt Standards; die Kantone und die Organisationen der Arbeitswelt sind die Ausführenden. Deshalb ist es unlogisch, die verpflichtende Formulierung zu verwenden.

2. Schauen wir in die Praxis: Die Niveaus der verschiedenen Berufszweige sind sehr unterschiedlich. Die verpflichtende Formulierung kann kaum in allen Berufszweigen umgesetzt werden. Wir wollen keine Diskriminierung einzelner Berufe, nur weil einige die gesetzlichen Auflagen nicht erfüllen könnten.

Im Übrigen ist die Auflistung in Absatz 2 nicht gesetzeswürdig. Diese Auflistung gehört nicht in ein Rahmengesetz, sondern klar in die Verordnung.

Aus all diesen Gründen ist der Fassung von Bundesrat und Ständerat der Vorzug zu geben, denn sie ist einfach und klar, und sie lässt alle Möglichkeiten - ich betone: alle Möglichkeiten - zu, die hier aufgelistet sind, ja sogar noch weitere, die hier nicht aufgelistet sind.

Ich empfehle Ihnen, der Minderheit zuzustimmen.