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Thurnherr Walter · 2019-09-09

Thurnherr Walter · Aargau · 2019-09-09

Wortprotokoll

Herr Ständerat Caroni, Sie haben Recht: Im Bundesrecht gibt es tatsächlich keine umfassende Regelung des Lobbyings bzw. kein spezifisches Lobbyinggesetz. Dennoch gibt es Regeln in verschiedenen Erlassen, unter anderem im Vernehmlassungsgesetz oder im Parlamentsgesetz. Sie haben auch zu Recht gesagt: Soweit es die parlamentarischen Phasen des Gesetzgebungsprozesses betrifft, ist es aus Sicht des Bundesrates in erster Linie Sache des Parlamentes, wie es das Lobbying im Parlament regelt - ich komme dann nachher noch darauf zurück.

Was die Transparenz über den legislativen Fussabdruck bei der Vernehmlassung und bei Botschaften betrifft, so ist der Bundesrat der Auffassung, dass die geltenden Regelungen angemessen und ausreichend sind. Eine Vernehmlassung muss zu allen wichtigen Vorhaben durchgeführt werden, der Ergebnisbericht muss die eingereichten Stellungnahmen übersichtlich und wertungsfrei zusammenfassen, und diese Dokumente, also Ergebnisbericht und Stellungnahmen, werden veröffentlicht.

Sie haben in diesem Zusammenhang Fragen gestellt. Es ist nicht so, dass der Bundesrat die Vorschläge von Transparency International Schweiz im Einzelnen geprüft hat. Der Bericht ist ihm bekannt. Es ist allerdings heute schon so: Wenn wichtige Arbeitsgruppen gebildet werden, wird die Zusammensetzung publik gemacht, sei es im Vernehmlassungsbericht, sei es mit spezifischen Communiqués. Zum Beispiel wurde die Einsetzung des Beirates Zukunft Finanzplatz mit einer Medienmitteilung kommuniziert, auch die Einsetzung der Expertengruppe zur Zukunft der Datenbearbeitung und Datensicherheit. Es gibt also bereits solche Vorgaben und eigentlich eine Praxis, nach der man, wenn man eine Arbeitsgruppe bildet, das auch veröffentlicht.

Was die Eingaben betrifft, so wird es da etwas schwierig. Die Frage ist ein bisschen, wie man das abgrenzt. Eine Eingabe eines Verbandes zum Beispiel: Wie weit geht das? Ist zum Beispiel das Zurverfügungstellen der Slides an einem Vortrag, an dem man dabei gewesen ist, schon eine Eingabe, die man ausweisen muss? Es ist ein Prozess, ein Austausch, wo auch das interkantonale Fachwissen oder das Fachwissen der Fachverbände abgeholt wird. Da wäre eine Abgrenzung dessen, was ausgewiesen werden soll und was nicht - das würde man dann ja verlangen -, fast unverhältnismässig. Das sieht man dann vor allem bei den Vorstössen.

Es ist schon richtig, Herr Caroni, Sie sagen das zu Recht: Es gibt Verbände, die in der Verwaltung lobbyieren, das wissen Sie noch aus Ihrer Zeit in der Bundesverwaltung. Man sollte das aber auch nicht überbewerten. Es gibt schon Verbände, die sich um Vorstösse bemühen, vor allem, wenn sie sie selbst geschrieben haben. Aber es gibt dann auch noch ein Ämterkonsultationsverfahren, und die Leute in den anderen Departementen sind auch nicht auf den Kopf gefallen. Ein Verband, der bei verschiedenen Departementen lobbyiert, macht die Erfahrung, dass sich seine Argumente dadurch entkräften, weil jedes Departement weiss, woher die Argumente kommen. Das entwertet sich. Wenn dann alle Stricke reissen würden und jemand wirklich einen Verdacht hätte, gäbe es immer noch das Öffentlichkeitsgesetz. Man kann jederzeit bei jeder Verwaltungsstelle verlangen, sie solle alle E-Mails herausrücken, die zeigen, wo sie in einem bestimmten Dossier mit welchem Verband in Kontakt gestanden ist, und dann würde man das erhalten.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass in diesem Bereich keine zusätzliche Regulierung nötig ist. Es ist die Verantwortung der Verwaltung, eine saubere, nüchterne Gesetzgebung vorzubereiten. [PAGE 599]