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Dittli Josef · Ständerat · 2019-09-09

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-09

Wortprotokoll

Artikel 47 Absatz[NB]1 Buchstabe b hält fest, dass der Bundesrat Schutzdienstpflichtige "bei Katastrophen und Notlagen, die das grenznahe Ausland betreffen", aufbieten kann. Die Minderheit möchte eine Ergänzung, damit man überall in der Welt intervenieren könnte, z. B. bei Katastrophen ausserordentlichen Ausmasses in Afrika oder Südamerika. Dorthin könnten ohnehin nur Leute geschickt werden, die damit einverstanden wären, im Ausland in den Dienst zu gehen.

Es stellt sich auch die Frage, ob der Zivilschutz überhaupt die Kapazitäten und die Kompetenzen für solche Einsätze hat. Im grenznahen Ausland ist das aus Sicht der Mehrheit unproblematisch, weil wir in der gleichen klimatischen und geografischen Region sind. Stellen wir uns aber einen Einsatz in Afrika oder Südamerika vor: Die Personen, die dort in den Einsatz gehen, müssen speziell geschult und speziell ausgerüstet sein, damit sie überhaupt einen Nutzen bringen.

Dann gibt es ordnungspolitische Argumente gegen diesen Antrag. Die Zivilschutzorganisationen sind grundsätzlich kantonale Organisationen. Das Aufgebot gemäss Artikel 47 Absatz 1 würde durch den Bund vorgenommen. Mit der beantragten Ergänzung würde der Bundesrat kantonale Organisationen aufbieten und im Ausland in den Einsatz schicken. Daran dürften die Kantone wohl wenig Freude haben. Es wäre heikel, wenn der Bundesrat Organisationen ins Ausland schicken würde, die den Kantonen "gehören". Für Katastrophenhilfe existiert ja das Schweizerische Korps für humanitäre Hilfe. Dieses rückt bei solchen Fällen immer aus und erbringt sehr gute Leistungen. Dieses Korps ist auf der ganzen Welt sehr geschätzt. Es ist aus Sicht der Mehrheit der Kommission weder sinnvoll noch notwendig, dem Zivilschutz Einsätze in der ganzen Welt zu ermöglichen.

Die Mehrheit empfiehlt, diesen Antrag abzulehnen und dem Bundesrat zu folgen.