Eberle Roland · Ständerat · 2019-09-10
Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-10
Wortprotokoll
Beim Jagdgesetz bestehen nach zwei Beratungen in beiden Räten noch vier Differenzen.
Zum Ersten geht es darum, ob man die Jagdprüfung weiterhin als kantonales Jagdregal respektiert oder nicht. Bei der zweiten Differenz geht es in Artikel 7a Absatz 2 Buchstabe c um Vollzugsbedingungen; wir werden in der Detailberatung noch darauf zurückkommen. Die dritte Differenz besteht in der Frage, ob die Wildhut in Schutzgebieten die Bestände regulieren darf. In der vierten Differenz geht es in Bezug auf die Entschädigung für Wildschäden darum, ob entsprechende Kreise vor der Änderung angehört werden sollen oder nicht. Ich werde in der Detailberatung noch Ausführungen zu den einzelnen Punkten machen.
Ich beginne mit der ersten Differenz bei Artikel 4. Dort geht es, wie bereits erwähnt, darum, ob wir die alte Regelung, also das geltende Recht, weiterziehen und die entsprechenden Prüfungen bei den Kantonen belassen wollen oder ob eine gewisse bundesweite Harmonisierung stattfinden soll.
Der Nationalrat hat mit 93 zu 88 Stimmen, also mit einem relativ knappen Resultat, für die Lösung des Bundesrates votiert. In der UREK-SR sind wir mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung der Meinung, dass wir das geltende Recht bestehen lassen sollten.