Aebischer Matthias · Nationalrat · 2019-09-10
Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-10
Wortprotokoll
Sie haben der Diskussion entnommen, dass es primär alle gut mit den Bibliotheken meinen. Die Frage ist nur, was "gut" heisst. Eine knappe Mehrheit unserer Kommission - der Entscheid fiel mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung - ist der Meinung, dass der ständerätliche Kompromiss eine gute Lösung ist. Die Minderheit unserer Kommission hingegen will bei Artikel 13 einen zusätzlichen Buchstaben d einfügen. Minderheit und Mehrheit beriefen sich in der Kommissionsdiskussion auf den Agur-12-Kompromiss, was gelinde gesagt etwas Verwirrung stiftete. Die Bundesrätin hat vorhin gut erklärt, dass der Entscheid der Eidgenössischen Schiedskommission vom 10.[NB]Dezember 2018 Auslöser dieser Verwirrungen ist, zumal dieser Entscheid noch nicht rechtskräftig ist: Er wurde ans Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen weitergezogen.
Das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum hat unserer Kommission die Differenzen zwischen der Ansicht der Rechteinhaber und derjenigen der Bibliotheken geschildert. Wir werden in Kürze abstimmen. Falls noch Konfusion herrscht, versuche ich noch einmal genau zu erklären, worum es geht. Es ist einfach: Gemäss geltendem Recht sind Bibliotheken vergütungspflichtig, wenn bei der Ausleihe von Büchern, CD oder DVD etwas bezahlt werden muss. Dann also erhalten die Urheber eine Vergütung. Man spricht hier von einem Vermietrecht. Nicht der Fall ist dies, wenn die Bibliothekskundinnen und -kunden nichts oder eine wiederkehrende Gebühr, also z. B. eine Jahresgebühr, bezahlen müssen. Dies nennt man Verleihrecht.
Mitten im Prozess der Entstehung des neuen Urheberrechtsgesetzes, am 10. Dezember 2018, hat die Eidgenössische Schiedskommission entschieden, dass auch Bibliotheken mit einer periodisch erhobenen Gebühr, also mit einer Jahresgebühr, eine Vergütung an die Urheber bezahlen müssen. Der Ständerat hat auf diese Neuigkeit reagiert und schlägt bei Artikel 60 vor, die öffentlichen Bibliotheken wenigstens tariflich zu begünstigen - wie, das soll dann im Tarif 5 der Verwertungsgesellschaften geregelt werden. Die Minderheit Gmür-Schönenberger hingegen will, dass es so bleibt, wie es beim Agur-12-Kompromiss diskutiert wurde, und dass die frühere [PAGE 1404] Praxis in Bezug auf die periodischen Verwaltungsgebühren wiederhergestellt wird.
Mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung ist die Kommission der Meinung, dass der ständerätliche Kompromiss einen gangbaren Weg darstellt.