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AB 249578

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion · 2019-09-10

Wortprotokoll

Der Wille der Mehrheit war klar: Soziale Institutionen - Spitäler, Altersheime und Gefängnisse - und touristische Einrichtungen wie Hotels und Ferienwohnungen sollen von dieser Gebühr entlastet werden. Sie sollen quasi von einer Doppelgebühr entlastet werden, wie es bereits Herr Kollega Merlini gesagt hat. Die leichte Ausweitung der Eigengebrauchsschranke ist ein effektives Mittel und ein starkes Zeichen zugunsten eines starken Tourismus. Eine Entlastung von rund 400[NB]000 Franken bei den Hotels und eine von 340[NB]000 Franken bei Ferienwohnungen ist verträglich; sie ist zwar nicht mehr als ein kleines, aber immerhin ein klares Zeichen zugunsten eines starken Tourismus in der Schweiz.

Es mag sein, dass dieser Aspekt nicht Teil des Agur-12-Kompromisses gewesen ist. Aber manchmal kommen eben im Laufe einer parlamentarischen Debatte neue Ideen zum Tragen, und diesem Umstand hat die Kommission richtigerweise Rechnung getragen.

Die CVP-Fraktion hat sich bereits bei der ersten Debatte im Nationalrat klar für eine Entlastung der Hotels und Ferienwohnungen eingesetzt, hat sich damit klar zugunsten der Tourismusbranche positioniert und wird das auch heute tun. Anders als von Kollegin Flavia Wasserfallen ausgeführt, handelt es sich hierbei nicht um eine willkürliche Ausweitung der Eigengebrauchsschranke, sondern um ein klares und sinnvolles Zeichen.

Bliebe zu guter Letzt noch die Frage der angeblichen oder eben angeblich nicht bestehenden WTO-Kompatibilität. Hierzu hat die Kommission keine klaren Antworten erhalten. Zudem ist auch davon auszugehen, dass die Schweiz nicht in ein Streitschlichtungsverfahren involviert werden würde, falls es sich um eine Verletzung handeln sollte.

In diesem Sinne bitte ich Sie um dieses klare Zeichen zugunsten des Tourismus in der Schweiz, zugunsten der Hotellerie- und Ferienwohnungsbranche.