Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-09-10
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-09-10
Wortprotokoll
In der ersten Lesung haben Sie sich für eine Privilegierung von Hotels, Ferienwohnungen, Spitälern und Gefängnissen ausgesprochen. Der Ständerat hat diese Regelung bekanntlich abgelehnt. Nach seinem Willen soll das Aufstellen von Fernsehern und Radios in diesen Einrichtungen für den jeweiligen Betreiber vergütungspflichtig bleiben, weil die Vergütungen ja an den Rechteinhaber gehen. Es geht also nicht um eine doppelte Vergütung, wie das jetzt teilweise gesagt wurde, sondern es ist der Hotelier oder das Gefängnis oder das Spital, das den Rechteinhaber entschädigt.
Nun, der Ständerat ist beim Entwurf des Bundesrates geblieben. Ich pflichte Herrn Nationalrat Flach bei, dass es in der Zukunft sicherlich Entwicklungen geben wird, die man beobachten muss, und dass es sich auch technologisch entwickeln würde. Aber Gesetzgebung ist ja nicht für die Ewigkeit bestimmt, deshalb kann man das bei Gelegenheit wieder anschauen.
Zwei Gründe waren aber für den Entscheid des Ständerates massgebend: erstens die Befürchtung, dass eine solche Schranke mit internationalen Verpflichtungen unvereinbar sein könnte, und zweitens der Umstand, dass diese Schranke dem Agur-12-Kompromiss entgegensteht. [PAGE 1407]
Ich möchte insbesondere auf die Frage der Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen eingehen. Das internationale Recht gibt vor, dass die Rechte der Urheber nur unter gewissen Bedingungen eingeschränkt werden dürfen. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, könnte mittels WTO-Streitschlichtungsverfahren überprüft werden. Bei dieser Prüfung würde sich ein WTO-Panel insbesondere die Frage stellen, ob gewichtige Gründe im öffentlichen Interesse eine solche Schranke rechtfertigen. Die "Hotelzimmerschranke" kann auch nicht so ausgestaltet werden, dass sie mit Sicherheit die internationalen Vorgaben erfüllt. Dies hat eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Verwaltungsmitgliedern und zwei Experten, bereits abgeklärt.
Der Ständerat hat sich ja in der Kommission zuerst knapp für diese Schranke ausgesprochen und dann, nach vertiefter Prüfung dieser Frage, einstimmig dagegen. Würde ein WTO-Panel eine Verletzung internationaler Verpflichtungen feststellen, könnte im schlimmsten Fall mit Handelssanktionen darauf reagiert werden. Der Ständerat wollte dieses Risiko nicht eingehen, weil es auch mit einem internationalen Reputationsschaden verbunden sein könnte. Gleichzeitig wollte der Ständerat auch keine neue Bestimmung in den Entwurf aufnehmen, die nicht Teil des Agur-12-Kompromisses ist; ihre Einführung könnte die laufende Revision unnötig belasten. Es handelt sich um die letzte Differenz zum Ständerat, die Sie hier zu bereinigen haben.
Aus diesen Gründen möchte ich Sie bitten, heute dem Ständerat zu folgen und ebenfalls auf eine "Hotelzimmerschranke" zu verzichten.