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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-09-10

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-09-10

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Es ist nichts Neues, dass für Musik und Filme auch in Betriebsräumen oder in Telefonwarteschleifen eine Urheberrechtsvergütung geschuldet wird. Neu ist hingegen das Inkasso durch die Suisa. Herr Aebischer hat gerade darauf hingewiesen, dass bis 2018 die Urheberrechtsvergütung von der Billag zusammen mit den Radio- und Fernsehempfangsgebühren eingezogen wurde. Mit der Neuregelung der Radio- und Fernsehempfangsgebühren fand hier also eine Entflechtung statt. Aus Transparenzgründen erfolgt deshalb das Inkasso für Musik und Filme in Betrieben weder durch die für die Haushaltabgabe zuständige Serafe noch durch die für die Unternehmensabgabe zuständige Eidgenössische Steuerverwaltung.

Mit dem Postulat möchten Sie den Bundesrat beauftragen, die Rechtslage bei der Urheberrechtsvergütung zu prüfen und Bericht zu erstatten. Das zentrale Anliegen des Postulates ist die tarifliche Entlastung von Kleinbetrieben. Das kann ich selbstverständlich auch unterstützen. Nun sieht das Urheberrecht bereits heute in Artikel 60 vor, dass bei der Festsetzung der Urheberrechtsvergütung der "aus der Nutzung des Werks, der Darbietung, des Ton- oder Tonbildträgers oder der Sendung erzielte Ertrag" zu berücksichtigen ist. Damit sind Kleinbetriebe, welche Musik nicht als Teil ihres Geschäftsmodells einsetzen, bereits heute tariflich zu entlasten. Einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf gibt es deshalb hier nicht.

Die Prüfung, ob die von den Verwertungsgesellschaften festgelegten Tarife rechtskonform sind und ob die Suisa beispielsweise eine Urheberrechtsvergütung für den Musikkonsum von Angestellten im Gemeinschaftsbüro sowie in einem Dienstwagen einziehen darf, obliegt den Gerichten. Das ist mit ein Grund, warum der Bundesrat das Postulat zur Ablehnung beantragt. Der erste Teil, den ich bereits beleuchtet habe, scheint uns erfüllt, und der zweite Teil obliegt den Gerichten.

Noch zum dritten Teil: Sie haben das Institut für geistiges Eigentum (IGE) angesprochen. Das Postulat verlangt vom Bundesrat auch, es sei die Praxis der Suisa bei der Rechnungsstellung zu prüfen. Die Geschäftsführung der Suisa steht unter der Aufsicht des IGE, nicht unter der Aufsicht des Bundesrates. Das ist die Problematik. Das IGE hat diesbezüglich bereits von Amtes wegen eine Untersuchung eingeleitet.

Ich mache mir, nachdem Ihre Kommission das Postulat einstimmig eingereicht hat, keine Illusionen über das Abstimmungsergebnis. Wenn Sie das Postulat annehmen, möchte ich hier einfach festhalten, dass der Bundesrat in einem Bereich, wo die Gerichte für die Überprüfung des Tarifs und das IGE für die Aufsicht über die Suisa zuständig sind, nicht eingreifen kann. Wenn Sie trotzdem einen Bericht bestellen, werden wir schreiben, was die anderen machen: Darüber können wir selbstverständlich Bericht erstatten.