Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-09-10
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-09-10
Wortprotokoll
Wenn man die Umweltprobleme anschaut, die wir haben, dann würde ich sagen, dass hier nicht die ganz grosse Debatte angesagt ist; das wäre falsch.
Ich melde mich trotzdem kurz zu Wort, weil in der Stellungnahme des Bundesrates doch darauf hingewiesen wird, dass die hier vorgeschlagene Gesetzesänderung gegen die Verfassung verstösst, gegen den Grundsatz der Vorsorge, gegen das Verursacherprinzip. Ich finde das nicht ganz harmlos. Der Bundesrat hat Ihnen ja noch den Vorschlag gemacht, falls Sie die Finanzierung von solchen künstlichen Kugelfängen doch vorsehen möchten, das über das Militärgesetz zu regeln und darauf abzustützen und nicht über das Umweltschutzgesetz. Dann würden Sie mindestens beim Verursacher wieder am richtigen Ort ansetzen.
In diesem Sinne, deshalb äussere ich mich, bin ich der Meinung, dass es schon auch im Sinne des Bundesrates wäre, wenn Sie - Sie müssen materiell nicht von Ihrem Bestreben abweichen - mindestens im Sinne des Verursacherprinzips gemäss Bundesverfassung die Zuständigkeiten richtig klären und das auch so regeln würden. Das erwartet der Bundesrat von Ihnen, das muss ich Ihnen sagen. Es führt auch nicht zu einer Verzögerung dieses Geschäftes. Das können Sie schnell machen, wir haben das mit dem VBS besprochen. Es ist kein Problem für das VBS, wenn wir das in Artikel 62 des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung regeln. Aber ich denke, es würde sich lohnen, das einfach mindestens gemäss unserer Bundesverfassung zu regeln und sich hier nicht über diese doch sehr grundsätzlichen Vorgaben einfach so hinwegzusetzen.
In diesem Sinne kann ich den Rückweisungsantrag Berberat unterstützen, weil er Ihnen beantragt, genau das zu tun, was Ihnen auch der Bundesrat beantragt hat.