Lexipedia

Arslan Sibel · Nationalrat · 2019-09-10

Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2019-09-10

Wortprotokoll

Ich bin froh, dass der Ständerat Klarheit geschaffen hat und sagt, dass man diesen Artikel gänzlich streichen sollte. Um was geht es in diesem Artikel? Der Artikel sagt, dass eine E-ID persönlich ist und Dritten nicht überlassen werden darf. Der Inhaber oder die Inhaberin einer E-ID hat die nach den Umständen notwendigen und zumutbaren Massnahmen zu treffen, damit die E-ID nicht missbräuchlich verwendet wird.

Es geht hier um die Sorgfaltspflichten der Inhaberinnen und Inhaber. Mit diesem Artikel würden wir deren Pflichten in unzumutbarer Weise erweitern. Der schwächere Vertragspartner wäre aufgrund seines mangelnden Wissens oder der fehlenden Erfahrung weniger geschützt. Es ist nicht notwendig, dass wir den Benutzern und Benutzerinnen weitere Pflichten auferlegen. Es wäre deshalb wichtig, dass wir festhalten, dass die Haftungsbestimmungen gemäss Artikel 28 mit dem Verweis auf das Obligationenrecht ausreichend sind.

Wir alle wissen sehr genau, dass eine E-ID nicht Dritten überlassen werden darf. Es ist gleich wie in anderen Bereichen. Wir haben in der Debatte zum Gesetzentwurf gesagt und haben es auch klar gehört, dass es sinngemäss in anderen Gesetzen auch so gemacht wird: mit einem Verweis auf das OR. Es ist wichtig, dass wir nicht Wiederholungen und Konkretisierungen ins Gesetz schreiben. Es erübrigt sich. Mir ist nicht klar, warum wir gerade im vorliegenden Gesetz eine Konkretisierung vornehmen sollten. Das OR sagt nämlich klar, dass man solche Sachen nicht anderen Personen überlassen darf und dass die Sorgfaltspflichten erfüllt werden müssen.

Es wäre völlig verfehlt, die Konsumentinnen und Konsumenten viel strenger zu beurteilen als die E-ID-Aussteller oder -Betreiber, denn Letztere haben einen Wissens- und Erfahrungsvorsprung, sie sind stärker, und sie haben auch mehr Support mit diesem Gesetz, wenn wir diesen Artikel so drinlassen. Fragen Sie einen Experten in diesem Bereich, fragen Sie zum Beispiel den Datenschutzbeauftragten, was er von diesem Artikel hält. Es ist wichtig, dass wir an unseren Grundsätzen im OR festhalten. Detaillierungen zu diesem Artikel können in der Verordnung niedergeschrieben werden. Das können wir diesem Artikel auch entnehmen, wenn wir Absatz 3 anschauen. Ein Gesetz sollte so schlank wie möglich sein.

Deshalb bitte ich Sie, meinem Minderheitsantrag und schliesslich auch dem Ständerat zu folgen und diesen Artikel ganz zu streichen.