Fetz Anita · Ständerat · 2019-09-10
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-10
Wortprotokoll
Ich hätte auch "teilweise befriedigt" schreiben können oder "zu drei Vierteln nicht befriedigt", aber man kann ja da nur das eine oder andere ankreuzen. Ich danke dem Bundesrat auf jeden Fall für die Beantwortung meiner Fragen, jedenfalls jener Fragen, die beantwortet worden sind. Ich danke aber nicht dafür, dass ein Teil meiner Interpellationsfragen gar nicht beantwortet worden ist. Einfach eine kleine Bemerkung am Rande: Ich finde, das geht nicht, das sollten Sie Ihrer Verwaltung sagen. Ich weiss natürlich, dass das die Verwaltung gemacht hat, aber ich wünsche mir - ich mache ja nicht irgendeine Interpellation - dann auch klare Antworten.
Ich habe diese Interpellation gemacht, um zum Schluss meiner Zeit als aktive Parlamentarierin noch zu erfahren, was Sache ist. Ich habe nämlich eine ähnliche Interpellation schon vor mehreren Jahren eingereicht, um zu erfahren, was der Stand des dritten Juradurchstichs ist und was das für die Zukunft heisst. Auch damals hat die damalige Bundesrätin vor allem Deutschland öffentlich dafür gerügt, dass es seine Zusagen in Bezug auf die Neat-Zugänge nicht eingehalten hat. Das haben Sie in der letzten Session auch gemacht.
Ich möchte hier einfach mal festhalten: In der Lugano-Vereinbarung, die dem Ganzen zugrunde liegt, steht, dass Deutschland für die Anschlüsse an die Neat sorgt und dass die Schweiz für den Juradurchstich sorgt. Wenn eines dieser Elemente nicht mehr so besteht, müsste man das vielleicht mal ändern, denn immer nur darauf hinzuweisen, dass Deutschland seine Arbeit nicht macht, während wir aber unsere Pläne unterdessen längst geändert haben, ist auch nicht unbedingt die feine Art.
Mir ging es darum, zu wissen, ob dieser Juradurchstich nun endgültig ad acta gelegt worden ist, denn bei meiner letzten Interpellation hat der Bundesrat gesagt: Stellt man in der Folge auf ein Szenario mit Ausbau der Regio-S-Bahn Basel ab - das ist ja entschieden -, ist das gegebene Schienennetz trotz Realisierung baulicher und betrieblicher Minderungsmassnahmen im Jahre 2030 nicht mehr in der Lage, den anfallenden Güterverkehr zu bewältigen, der die in den laufenden Planungen der Schweiz zugrunde liegenden Prognosen überschreitet. Das war auf der Basis der Trinationalen Langfristplanung Basel (TLB).
Falls jetzt der Juradurchstich wegfällt - womit wir in der Region leben können; für uns ist die S-Bahn viel zentraler -, wollte ich mit meiner Interpellation fragen, ob denn die weiteren Kapazitäts- und Engpassanalysen in der TLB durchgeführt worden sind und wie sie aussehen. Dazu habe ich keine Antwort bekommen. Ich interpretiere einfach daraus, dass das nicht gemacht wurde. Das dürfte meiner Meinung nach mittelfristig ein Problem werden, wenn dereinst die S-Bahn steht. Mein Anliegen ist eigentlich, nicht diesen Juradurchstich irgendwie aufrechtzuerhalten, sondern darauf hinzuweisen, dass sich dort vermutlich trotz der S-Bahn gröbere Kapazitätsengpässe ergeben, weil das nun einmal der Flaschenhals ist, den der Grenzverkehr und der Binnenverkehr passieren müssen.
Obwohl das nicht beantwortet wurde, gehe ich einmal davon aus, dass das sicher noch geschehen wird. Ich will deshalb auch nicht päpstlicher sein als die zukünftige Päpstin, und deshalb kann ich sagen: Es freut mich, wenn der entsprechende Lenkungsausschuss meint, es sei alles paletti, und ich hier deponieren kann: Achtung, vergesst aber nicht, dass es Kapazitätsengpässe geben wird! Verhandelt doch mal mit den Deutschen ein aktuelles Abkommen! Wenn der Juradurchstich nicht kommt, sollte er eigentlich bei den Kapazitätsengpässen auch herausgenommen werden.