Flach Beat · Nationalrat · 2019-09-10
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2019-09-10
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen zunächst meine Interessenbindungen in dieser Frage offenlegen. Der Titel der Motion lautet "Für ein modernes und praxistaugliches Stockwerkeigentumsrecht". Meine Interessenlage ist folgende: Ich bin seit zwölf Jahren Jurist beim Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein und werde immer wieder, wöchentlich, zu Fragen des Stockwerkeigentumsrechts angefragt und habe mich damit zu befassen. Ausserdem bin ich seit über dreissig Jahren Mitglied des Hauseigentümerverbandes. Auch dort bin ich als Hauseigentümer, nicht nur als Jurist, immer wieder mit diesen Fragen beschäftigt. Und ich bin, das ist die letzte meiner Interessenbindungen in dieser Frage, Vizepräsident von Casafair, dem Konkurrenzverband der Hausbesitzer in der Schweiz, der sich der Nachhaltigkeit verpflichtet hat.
Der Bundesrat hat im März 2019 einen Bericht zum geltenden Stockwerkeigentumsrecht veröffentlicht. In diesem Gutachten ist ausgewiesen, dass an verschiedenen Stellen des Stockwerkeigentumsrechts gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, und zwar weil das Stockwerkeigentum sich in den vergangenen Jahren auch verändert und entwickelt hat und wir einige Fragen im Stockwerkeigentum heute wahrscheinlich anders klären müssten, als sie damals geklärt worden sind, zu einer Zeit, als vor allen Dingen die sachenrechtlichen Bestimmungen in das Zivilgesetzbuch aufgenommen worden sind. [PAGE 1423]
Heute haben wir immer wieder das Problem, dass bei der Errichtung von Stockwerkeigentum ab Plan - das heisst, Leute kaufen Wohnungen, die erst erstellt werden, ab einem Plan - vieles hinsichtlich des Erwerbs, des Übergangs von Nutzen und Gefahr, der Art und Weise der Mängelrechte unklar ist, weil sich hier zwischen den werkvertraglichen, kaufrechtlichen und rein sachenrechtlichen Ansprüchen eine Zwickmühle ergibt, die Stockwerkeigentümer bei Erwerb ab Plan dann eben gewärtigen müssen.
Ebenso hat man immer wieder Probleme damit, bei der Erneuerung und Renovation von Stockwerkeigentum vernünftige Regeln zu finden, die auf der einen Seite das Recht der Eigentümer an ihrer eigenen Wohnung schützen und auf der anderen Seite dafür sorgen, dass entsprechende Erneuerungen dann auch tatsächlich umgesetzt werden. Das betrifft auch die Nutzungsrechte an gemeinschaftlichen Teilen, sogenannte Sondernutzungsrechte, und es betrifft auch die gesetzliche Sicherung von Beitragsforderungen im Stockwerkeigentum.
Diese und viele andere Fragen könnten hier geklärt werden. Ich glaube, Sie müssen auch geklärt werden. Da wir im Moment auch daran sind, die werkvertraglichen Grundfragen wieder einmal aufzunehmen, und da sie in einem grösseren Paket beraten werden, sollten wir gleichzeitig auch den Anstoss geben, die sachenrechtlichen Fragen in diesem Bereich ebenfalls zu prüfen und entsprechend zu schauen, wo überall Modernisierungs- und Handlungsbedarf besteht.
Ich bitte Sie, diese Motion anzunehmen und diese Gesetzgebung anzustossen. In Anbetracht dessen, wie lange wir jeweils brauchen, um eine Reform in diesen Bereichen dann tatsächlich bis auf den Boden bei den Leuten draussen zu bringen, ist es notwendig, dass wir das jetzt anstossen.