Gysi Barbara · Nationalrat · 2019-09-11
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-11
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion empfiehlt Ihnen, die Minderheit Heim zu unterstützen und nicht auf diese Artikel zurückzukommen. Sollte das Rückkommen trotzdem beschlossen werden, empfiehlt sie, sie auf jeden Fall abzulehnen.
Die Verwaltung hat im Vorfeld der Kommissionssitzung den Koordinationsbedarf der beiden Vorlagen 15.083, "Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit", und 18.047, "Zulassung von Leistungserbringern", die wir jetzt debattieren, geprüft und für unsere Kommission einen Zusatzbericht erarbeitet. Dabei hat sie uns zwei Ergänzungen, bei Artikel 40e und Artikel 38 Absatz 3, vorgeschlagen. Diese Ergänzungen respektive Präzisierungen erfolgten auch aufgrund von Abklärungen beim Bundesamt für Justiz. Wir sind der Meinung, dass diese Ergänzungen und Präzisierungen genügen und dass dem Koordinationsbedarf genügend Rechnung getragen wird. Wie auch Kollegin Heim gesagt hat, ist es wichtig, dass die Kantone in diese Prüfung und Durchsetzung einbezogen werden.
Ein Rückkommen auf Artikel, die von beiden Räten schon genehmigt wurden, ist eher selten. In diesem Falle erfolgt das Rückkommen auf Ansinnen der Versicherer, die keine Kosten scheuten und im Vorfeld der Kommissionssitzung kräftig lobbyierten, mit zum Teil noch weiter gehenden Anträgen. Curafutura hatte über den Sommer ein Rechtsgutachten in [PAGE 1433] Auftrag gegeben, was ja auch nicht ganz billig ist. Beim Lesen des Gutachtens wird rasch klar, worum es geht: Es geht um die Debatte und die Entscheide des Ständerates in der Sommersession, denn der Ständerat ist in fast allen Punkten dem Bundesrat gefolgt und hat Differenzen zur Nationalratsvorlage beschlossen.
Nach Ansicht des Gutachters ist in der Ständeratsdebatte zu wenig auf die Qualitätsvorlage hingewiesen worden. Das war dem Gutachter ein Dorn im Auge. Über achtzehn Seiten lässt er sich über die Ständeratsdebatte aus und kritisiert die Art und Weise, wie dort die Qualitätsvorlage angeschaut worden ist - dies anscheinend zu wenig. Erst auf den letzten zwei Seiten kommt er dann, relativ überraschend, auf den Vorschlag zu sprechen, Artikel 38 Absatz 2 wieder ganz zu streichen und den Kantonen damit die Sanktionsmöglichkeiten zu nehmen. Diese sind aber ganz wichtig, wenn die Zulassungsvoraussetzungen nicht eingehalten werden. Mit dem Vorschlag würden die Möglichkeiten zur Verwarnung, zur Erteilung von Bussen oder zum gänzlichen Entzug der Zulassung gestrichen werden. Das ist sicher nicht im Sinne einer guten Qualität. Es ist - wie von Kollegin Heim ausgeführt - wichtig, dass die Kantone nicht nur die Zulassung geben, sondern dass sie nachher auch über die Qualität wachen können. Sie brauchen diese Steuerungsmöglichkeit, nicht nur über die Zulassung, sondern eben auch über genügend Sanktionsmöglichkeiten.
Wir haben wieder einmal ein Paradebeispiel dafür erlebt, wie es läuft: Im Vorfeld zu den Diskussionen in der Kommission sind die Krankenkassen, die Krankenversicherer oder ihre Verbände kräftig am Lobbyieren. Dabei geht es darum, möglichst viel Macht den Versicherern zu geben. Dieses Rückkommen ist nichts anderes als der Versuch, einen Teil der Macht - die Sanktionsmöglichkeiten, den Einfluss und die Steuerungsmöglichkeiten - bei den Kantonen wieder zu streichen und ihn den Versicherungen zuzuschieben. Das kann nicht im Interesse der Patientinnen und Patienten und auch nicht im Interesse von deren Sicherheit sein. Wenn das Ganze dann noch mit der fadenscheinigen Begründung, es gebe Koordinationsbedarf zwischen zwei Vorlagen, geschieht, dann ist das wirklich ziemlich schwach. Wir lassen das nicht zu. Wir wollen, dass die Kantone genügend Steuerungs- und Sanktionsmöglichkeiten behalten.
Stimmen Sie bitte nicht für Rückkommen, und lehnen Sie allenfalls die Änderung der beiden Bestimmungen ab.