Kuprecht Alex · Ständerat · 2019-09-11
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-11
Wortprotokoll
Es scheint mir wichtig zu sein, sich wieder einmal in Erinnerung zu rufen, dass grundsätzlich jeder Schweizer verpflichtet ist, Militärdienst zu leisten. Die so formulierte allgemeine Wehrpflicht wurde vom Volk eindrücklich und mit grosser Zustimmung bestätigt. So sieht es zumindest der erste Satz von Artikel 59 Absatz 1 unserer Bundesverfassung vor. Einen zivilen Ersatzdienst sieht der zweite Satz von Absatz 1 vor. Er beschränkt sich allerdings nur auf Personen, die den Militärdienst nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können. So sieht es auch Artikel 1 des Zivildienstgesetzes vor. [PAGE 654]
In der Vergangenheit wurde dieser Verfassungsauftrag je länger, desto mehr durchlöchert. Immer mehr zeigte sich, dass eine Art Auswahl zwischen Militärdienst, Zivilschutz oder gar Zivildienst besteht und man bestimmen kann, welchen Dienst man leisten will. Die Frage der Vereinbarkeit mit dem Gewissen, einen Militärdienst zu leisten, erhielt mit der Abschaffung der Gewissensprüfung und der Einführung der Tatbeweislösung eine untergeordnete Rolle. Aber gerade diese Unvereinbarkeit mit dem Gewissen war bei der Entstehung des Zivildienstgesetzes der zentrale Punkt, um aus dem Dilemma der Dienstverweigerung herauszufinden.
Mit der verlängerten Zivildienstzeit sollte man den Tatbeweis erbringen, dass es einem mit dem Gewissenskonflikt ernst ist und dass man bereit ist, einen längeren Dienst zugunsten der Allgemeinheit zu leisten. Niemand ahnte damals, dass dieser Ersatzdienst zugunsten der persönlichen und aktuellen Lebenssituation missbraucht werden könnte. Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt jedoch in aller Deutlichkeit, dass es schon längst nicht mehr um die Frage des Gewissenskonfliktes geht: Waren es Ende 1997 noch 960 Gesuche, so schnellte die Gesuchszahl mit der Einführung des Tatbeweises und der Abschaffung der Gewissensprüfung von 1632 Gesuchen im Jahre 2008 auf 6720 Gesuche im Jahre 2009 in die Höhe und reduzierte sich nur leicht, nachdem im Februar 2011 die entsprechende Verordnung revidiert worden war.
Trotz dieser vorgenommenen Massnahme stieg die Zahl wieder, auf 6785 im Jahre 2017 und auf 6205 im letzten Jahr. Dies entspricht einem Mannschaftsbestand von mehreren Bataillonen. Dass dieser Aushöhlung der allgemeinen Wehrpflicht und damit der Gefährdung unserer Armee und ihres mit der Revision des Militärgesetzes im Rahmen der WEA festgesetzten Soll-Bestandes von 100[NB]000 Angehörigen der Armee nicht weiter zugeschaut werden kann, liegt auf der Hand.
Insbesondere ein Wechsel nach der Rekrutenschule beziehungsweise nach einem oder mehreren geleisteten Wiederholungskursen erscheint mir missbräuchlich zu sein und umgeht aus meiner Sicht eindeutig sowohl den Verfassungsauftrag als auch das Zivildienstgesetz und Artikel 2 des Militärgesetzes. Kann jemand bei der Rekrutierung die Militärdienstleistung mit seinem Gewissen nicht vereinbaren, so hat er dies gleich zu Beginn darzulegen und den Tatbeweis anzutreten.
Unverständlich ist es für mich, dass nach besuchter Rekruten-, Unteroffiziers- oder gar Offiziersschule das Gewissen es einem plötzlich nicht mehr ermöglichen soll, den Militärdienst zu leisten, und man in den Zivildienst übertreten will. Das gilt auch für Angehörige der Armee, die nach dem ersten, zweiten oder sogar nach weiteren WK in den Zivildienst übertreten wollen. Das hat aus meiner Sicht gar nichts mehr mit dem Gewissenskonflikt zu tun, sondern mit der Einbettung der Dienstleistung in eine neue Lebenssituation.
Die heute zur Debatte stehende Änderung des Zivildienstgesetzes ist mehr als gerechtfertigt. Die Entwicklung der Zulassungszahlen muss gestoppt werden, ansonsten der bereits erwähnte Soll-Bestand der Armee akut gefährdet ist und nicht mehr eingehalten werden kann. Kommt hinzu, dass auch die Demografie keinen Halt vor der Armee macht und zusätzlich noch ihre Spuren hinterlassen wird.
Der vom Bundesrat nun vorgeschlagene Weg der Gesetzesrevision mit insgesamt acht umzusetzenden Massnahmen erscheint mir der richtige Weg zur Stabilisierung des Armeebestandes und zur Reduktion des Zivildienstbestandes zu sein. Es geht heute nicht darum, den Zivildienst schlechtzumachen. Es geht darum, diese zweifellos gute und anerkannte Dienstleistung zugunsten unseres Landes und unserer Bevölkerung wieder zu dem zu machen, wofür sie einst angedacht wurde, nämlich zu einem Ersatzdienst gegenüber dem Militärdienst.
Es geht auch darum, dass man sich bewusst ist, dass grundsätzlich Militärdienst geleistet werden muss und man diesen nur dann durch einen Zivildienst ersetzen kann, wenn man tatsächlich Gewissenskonflikte hat. Eine freie Wahl gibt es nicht, und es kann sie auch nicht geben. Diese Tatsache muss auch den Gesuchstellern klar vor Augen geführt werden. Die Reduktion der Gesuche und der Zahl der Zivildienstleistenden ist unbedingt vorzunehmen, ansonsten kann Artikel 58 der Bundesverfassung in Zukunft nicht mehr aufrechterhalten werden. Wer aber genau dies will, der sollte konsequent sein und die Verfassung mittels des Initiativrechts entsprechend verändern.
Ich bin deshalb klar für Eintreten auf diese Vorlage und werde im Rahmen der Detailberatung auch allen Mehrheitsanträgen zustimmen. Ich ersuche Sie, ebenfalls auf diese Vorlage einzutreten und die Minderheitsanträge gänzlich abzulehnen. Es ist zu hoffen, dass mit diesen getroffenen Massnahmen die Ziele erreicht werden können und die Bestandeszahlen im Zivildienst markant zurückgehen werden.