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Dittli Josef · Ständerat · 2019-09-11

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-11

Wortprotokoll

Hier geht es um die Massnahme Nr. 1: "Mindestanzahl von 150 Diensttagen". Mit dieser Massnahme soll erreicht werden, dass die Abgänge ausgebildeter Angehöriger der Armee aus den Formationen substanziell reduziert werden. Wer nach der RS in den Zivildienst wechselt, hat dort eine Mindestzahl von 150 Diensttagen zu leisten. Die Zahl von 150 Tagen ermöglicht einen Effekt bereits ab dem ersten WK. Viele, nämlich rund 75 Prozent, wechseln jeweils vor oder unmittelbar nach dem ersten WK zum Zivildienst. Die Gesamtzahl der Tage für einen Soldaten beträgt 245. Nach der RS verbleiben ungefähr 120 Tage. Ein WK dauert in der Regel 20 Tage. Die Rekrutenschule dauert etwa 120 Tage. Wer also nach dem ersten WK wechselt, hat somit ab dem ersten WK, den er nicht mehr leisten will, im Zivildienst bereits mehr Diensttage zu leisten als im Militärdienst.

Die in der Massnahme Nr. 1 vorgesehene Belastung durch die insgesamt zu leistenden Diensttage in der Arme und anschliessend im Zivildienst steigt in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Wechsels zum Zivildienst an. Der einzelne Dienstpflichtige wird mit fortschreitender Leistung der Militärdienstpflicht seine Beweggründe und seinen Entscheid zum Wechsel umso sorgfältiger erwägen, auch vor dem Hintergrund von dessen Auswirkungen auf sein privates und berufliches Umfeld. Es ist dann also nicht mehr sehr attraktiv, zum Beispiel vor dem letzten WK noch in den Zivildienst zu wechseln.

Die Kommission empfiehlt mit 9 zu 2 Stimmen ohne Enthaltungen Annahme dieser Massnahme.

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