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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2019-09-11

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-11

Wortprotokoll

Gegen eine Zuweisung an die Kommission zur Prüfung kann man ja kaum etwas einwenden. Allerdings möchte ich jetzt, im Anschluss an die Aussagen des Urhebers des Vorstosses, noch Folgendes sagen: Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zu Recht gesagt, es sei eine Fundamentalbestimmung des Arbeitsgesetzes, von der hänge nachher sehr viel ab, beispielsweise die Höchstarbeitszeiten. Wenn dieser Artikel gestrichen würde, wie das die Motion verlangt, dann sind die 45 Stunden als Höchstarbeitszeit weg. Das ist also fundamental und ein No-go. Es ist ja nicht beabsichtigt, da bessere Rechte zu schaffen. Vielmehr würde hier ein Eckpfeiler des Gesetzes eingerissen.

In dem Sinne bitte ich die Kommission, das mit der nötigen Sorgfalt zu machen. Es ist auch so, dass beim Arbeitsgesetz ohne Sozialpartner nichts funktioniert. So gesehen, wenn man es denn genau nehmen möchte - falls dann die Zeit dafür reicht, es ist eben eine sehr aufwendige und komplexe Geschichte -, müsste man das mit deren Einbezug tun. Also, ich bitte Sie hier, das mit der nötigen Vorsicht zu tun.