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Noser Ruedi · Ständerat · 2019-09-12

Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-12

Wortprotokoll

Wir sind hier in der Differenzbereinigung. Im Nationalrat wurden sehr viele Differenzen ausgeräumt, sodass wir jetzt noch eine einzige Differenz haben.

Sie erinnern sich: Wir hatten hier eine ausführliche Diskussion über das Urheberrecht, ich möchte das nicht alles wiederholen. Aber nach mehreren Varianten und Diskussionen hat Ihnen Ihre Kommission vorgeschlagen, sich wieder am roten Faden des Agur-Kompromisses zu orientieren. Sie sind in diesem Rat dem Kompromiss grossmehrheitlich gefolgt. Die Vorlage, wie wir sie jetzt auf dem Tisch haben, entspricht auch diesem Kompromiss - bis auf die Differenz, die es jetzt noch gibt.

Der Nationalrat möchte nach wie vor, dass das Zugänglichmachen in Hotels, Gefängnissen oder Heimen nicht mehr der Entschädigung untersteht. Das ist sein Beschluss. Wir beantragen Ihnen, dem nicht zuzustimmen. [PAGE 671]

Es gibt zwei, drei einfache Argumente, die dafür sprechen, bei unserer Version zu bleiben. Erstens: Ich möchte die Zahlen nicht wiederholen, die ich in der Hauptdebatte angeführt habe. Aber es geht eigentlich um relativ wenig Geld, vermutlich um weniger als eine Million Franken, die man den Gefängnissen, Hotels oder Spitälern erspart.

Auf der anderen Seite handeln wir uns aber ganz grosse Probleme ein. Ein grosses Problem ist: Wir verletzen hier internationales WTO-Recht, wenn wir das tun. Das könnte dazu führen, dass wir ein WTO-Verfahren kriegen. Wenn Sie abwägen, was der Nutzen und was das Risiko ist, dann zeigt sich, dass das in keinem Verhältnis steht. Es macht keinen Sinn, dieses Risiko einzugehen. Das gilt insbesondere, wenn man sich überlegt, wie die Problemlösung sein könnte, wenn der Beschluss des Nationalrates eine Mehrheit findet. Sie könnte dahin gehen, dass man ausländischen Künstlern die Entschädigung gibt und inländische Künstler diskriminiert. Das macht unserer Ansicht nach eigentlich keinen Sinn.

Es gibt einen zweiten wichtigen Grund: dass man hier einen Präzedenzfall schaffen würde für weitere solche Argumentationen. Auch das ist nicht im Interesse der Kulturschaffenden.

Wir haben in der Kommission keine lange Diskussion darüber gehabt, weil wir eine gefestigte Meinung haben. Wir haben bis auf zwei Stimmen den Antrag angenommen, der vorsieht, nach der letzten Debatte dem Beschluss des Ständerates und nicht jenem des Nationalrates zuzustimmen.