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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2002-09-23

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2002-09-23

Wortprotokoll

Zur ersten Frage: Die heute gültige Vergabepolitik richtet sich nach dem Bundesgesetz und der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen. Massgebend ist die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes der öffentlichen Mittel. Das Vergabewesen ist somit kein Instrument der regionalen Strukturpolitik. Der Bundesrat hat diesen Grundsatz in Zusammenhang mit der Beantwortung verschiedener parlamentarischer Vorstösse wiederholt begründet und erläutert. Es gibt hier keinen Spielraum.

Zur zweiten und dritten Frage: Das Bundesamt für Bauten und Logistik hält sich strikte an diese gesetzlichen Vorgaben. Darunter fällt auch die wirtschaftliche Beschaffung von Drucksachen ohne Rücksicht auf regionale Verteilung. An dieser Stelle muss ich aber darauf verweisen, dass sich die Zahl der Druckaufträge, die in den Kanton Tessin gehen, in den letzten Jahren nicht verringert hat. Dieser Eindruck ist entstanden, weil die SBB, die Post usw. nicht mehr in der Statistik des Bundes figurieren. Die reinen Bundesaufträge sind vom Jahr 2000 auf 2001 von 1,2 auf 1,45 Millionen Franken angestiegen. Mittelfristig ist das Bundesamt für Bauten und Logistik im Übrigen dazu verpflichtet, den Druckauftrag für das Bundesblatt und die Amtliche Sammlung nach WTO-Regeln neu auszuschreiben.

Nebenbei gesagt: Der Brief, von dem hier die Rede ist, war an sich korrekt an eine bestimmte Firma gerichtet; er war aber vielleicht etwas sec. Es hat mich auch gestört, dass man einer Tessiner Firma auf Deutsch geschrieben hat. Ich glaube, es ist auch dem entsprechenden Bundesamt bewusst, dass das in einer vielsprachigen Verwaltung nicht vorkommen sollte.

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