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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-09-12

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-09-12

Wortprotokoll

Der Bundesrat unterstützt die Motion, so viel kann ich vorwegnehmen - und auch noch einen Hinweis anbringen: Es ist natürlich in der Tat so, dass in letzter Zeit verschiedene Vorstösse beraten wurden. Im Gegensatz zur parlamentarischen Initiative von Siebenthal, die ja zum Ziel hat, die Realisierung von Holzindustrieinvestitionen im Wald zu ermöglichen, beschränkt sich jetzt diese Motion der UREK-SR auf die Rundholzlagerung im Rahmen von forstlichen Bauten und klammert zonenfremde Bauten im Wald aus. Zudem können solche Lager nur für die regionale Holzlagerung errichtet werden. Folglich wird damit aus Sicht des Bundesrates den Grundsätzen der Raumplanung und der Walderhaltung weiterhin Rechnung getragen.

Was sind die Voraussetzungen? Forstliche Bauten und Anlagen im Wald bedürfen keiner Rodungsbewilligung und dürfen mit einer Baubewilligung nach Artikel 22 des Bundesgesetzes über die Raumplanung realisiert werden; dies, sofern die Anlagen der regionalen Bewirtschaftung des Waldes dienen, der Bedarf ausgewiesen ist, ihr Standort zweckmässig und ihre Dimensionierung den regionalen Verhältnissen angepasst ist. Ausserdem dürfen dem Vorhaben keine überwiegenden öffentlichen Interessen wie z. B. Waldbiodiversität und Schutzwald entgegenstehen. Da sind also schon beträchtliche Hürden eingebaut in dem Sinn, dass die unterschiedlichen Interessen gegeneinander abgewogen werden müssen.

Ich komme noch zur Frage, ob damit zu rechnen sei, dass Rundholzlager im Wald zu einem vermehrten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Wald führen werden. Da muss ich Ihnen sagen: Es ist schwer vorauszusagen, ob Rundholzlager zu einer vermehrten Lagerung im Wald führen und dadurch dann auch mehr Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden müssen. Im Rahmen der normalen Waldbewirtschaftung besteht die Bestrebung, dass das Holz raschestmöglich verkauft und auch abtransportiert wird, weil das Holz mit der gewünschten, hohen Qualität zeitlich ja nur begrenzt gelagert werden kann. Die Lagerung im Wald wird speziell bei grossen Schadholzmengen ein Thema, das heisst, diese zentralen Lagerplätze stellen dort, wo es sinnvoll ist, eine Alternative zu den dezentralen Holzpoltern dar und ermöglichen dadurch organisatorische und auch technische Optimierungen in der Wertschöpfungskette. Idealerweise liegen diese zentralen Lagerplätze entweder direkt angrenzend an eine Sägerei oder bei einem Anschluss an das übergeordnete Strassennetz und natürlich nicht mitten im Wald.

In diesem Sinne beantragt der Bundesrat die Annahme der Motion und unterstützt damit die Mehrheit der Kommission.