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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-09-12

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-09-12

Wortprotokoll

Warum macht man Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen? Einzig aus dem Grund der Verkehrssicherheit; es gibt keinen anderen Grund, solche Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Gerade weil diese Kontrollen eben nicht lückenlos sind - man hat ja nicht ununterbrochen überall Kontrollen -, haben sie auch eine präventive Wirkung.

Ich muss Ihnen übrigens widersprechen. Ich war ja mal Gemeinderätin. Ich weiss genau, wo wir diese Kontrollgeräte in der Gemeinde aufstellten, nämlich z. B. in der Nähe von Schulhäusern, an Orten, von denen wir wussten, dass besonders heikle Situationen entstehen können; auch bei Ortseinfahrten, von denen man, wie gesagt, wusste, dass es dort schwierig ist, bis man abgebremst hat. Wir sagten, wir wollen dort präventiv solche Kontrollgeräte aufstellen.

Die Tatsache, dass diese Kontrollen nicht lückenlos sind und man eigentlich jederzeit damit rechnen muss, dass man kontrolliert wird, hat eine präventive Wirkung, die viel grösser ist als die Wirkung des eigentlichen Blechpolizisten - so haben wir dem jeweils gesagt - oder wie diese Radarkontrollen alle heissen. Es ist wirklich die unvorhersehbare Kontrolle, die eigentlich die wichtigste Wirkung erzielt.

Nun ist es so, dass sich Warnungen vor solchen Kontrollen auf die Verkehrssicherheit natürlich negativ auswirken können. Ihre Ausführungen waren vielleicht vorhin nicht ganz so präzis, indem Sie eines noch nicht gesagt haben: Es ist ja nicht jede Form von Vorwarnung verboten und wird bestraft. Es sind nur die öffentlichen Warnungen, die öffentlichen Warnungen vor behördlichen Kontrollen im Strassenverkehr. Nichtöffentliche Warnungen sind erlaubt, sie werden nicht bestraft.

Man muss noch beachten - das hat ja der Motionär auch angesprochen -, dass diese sogenannt geschlossenen sozialen Gruppen öffentlichen Charakter aufweisen können. Insbesondere bei einer hohen Anzahl von Gruppenmitgliedern muss man dann natürlich sagen, das sei jetzt schon eine öffentliche Warnung. Die Beurteilung, wann eine Warnung als öffentlich zu qualifizieren und somit eben nicht mehr privat ist, die hängt vom Einzelfall ab. Sie lässt sich insbesondere aber sicher nicht aus dem Status einer Gruppe in den sozialen Medien ableiten.

Ich bitte Sie, diese Bestimmung, die Sie ja seinerzeit ins Strassenverkehrsgesetz aufgenommen haben, im Sinne der Verkehrssicherheit nicht zu ändern. Ich sehe keinen Grund, [PAGE 1530] weshalb man davon abweichen sollte. Es gibt ja auch keine Probleme.

In diesem Sinne bitte ich Sie, diese Motion abzulehnen.

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