Janiak Claude · Ständerat · 2019-09-12
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-12
Wortprotokoll
Ich habe mich beim Eintreten nicht gemeldet bzw. auf ein Votum verzichtet, weil Herr Abate und Herr Comte eigentlich das zum Ausdruck gebracht haben, was ich auch sagen wollte. Aber ich darf trotzdem etwas ausholen. Diese Vorlage ist ein Beispiel dafür, dass man in der Politik viel Geduld haben muss. Herr Kollege Gutzwiller hat das Anliegen vor neun Jahren eingereicht, und glücklicherweise kann er bei guter Gesundheit - zwar nicht hier, aber immerhin - noch erleben, dass die Motion umgesetzt wird.
Frau Bundesrätin, Sie haben vorhin gesagt, damit würde die Motion Gutzwiller erfüllt. Ich persönlich glaube aber nicht, dass er jetzt den Eindruck haben dürfte, dass sie wirklich in seinem Sinne erfüllt wird. Er hat seinerzeit die Motion mit den heute zugespitzt zutreffenden Feststellungen begründet, dass die ursprüngliche Intention des Gesetzgebers in den heutigen demografischen und sozialen Realitäten keine Entsprechung mehr findet. Und - das ist heute schon mehrfach zitiert worden - er hat sogar gesagt, dass sie sich zunehmend auf Kollisionskurs mit den realen Lebensumständen und dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden befindet.
Wir haben das auch gehört: Grundsätzlich ist an der Grundidee der Motion festgehalten worden. Aber eigentlich macht man nur einen kleinen Schritt in Bezug auf die Verfügungsfreiheit, die jetzt grösser ist, weil der Pflichtteil der Eltern wegfällt.
Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass sich eine grosse Mehrheit nicht nur für die Aufhebung des Pflichtteils der Eltern aussprach, sondern eben auch dafür, dass die überlebende faktische Lebenspartnerin bzw. der überlebende faktische Lebenspartner begünstigt werden soll. Wir haben hier diese grössere Freiheit nun in sehr beschränktem Rahmen. Aber der Bundesrat schlägt hier noch einen Notnagel vor für Fälle, die eben doch sehr schockierend sein können, weil jemand über Jahre hinweg mit jemandem zusammen war und dann am Schluss ohne etwas dasteht.
Ich kann mich gut erinnern, das ist aber schon sehr lange her: Ich war Volontär in einem Anwaltsbüro, und es kam eine Dame, deren Partner gerade gestorben war. Sie war jahrelang seine Geliebte und hat den Haushalt gemacht, war also nicht erwerbstätig, und dann bekam der Tierpark Lange Erlen - das ist nicht der Zolli in Basel, das ist ein zweiter Zoo - alles. Sie kam ganz aufgeregt zu mir, und ich habe ihr gesagt: Es tut mir leid! Dann hat sie ausgerufen und wollte den Chef, sagte: Der versteht nichts, der Praktikant da, der hat keine Ahnung! Ich habe ihr dann gesagt: Doch - denn immerhin das ZGB habe ich schon damals gekannt. Sie ging leer aus und wurde dann zum Sozialfall. Das ist das, was der Bundesrat hiermit jetzt zumindest lösen möchte. [PAGE 684]
Mich hat damals in der Kommission auch die Begründung unseres geschätzten Kollegen Caroni etwas überrascht. Er ist ja eigentlich der Inbegriff eines Liberalen, argumentiert hier aber alles andere als liberal. Er hat damals in der Kommission gesagt: Sollen sie doch heiraten oder Erbverträge abschliessen. Meines Erachtens verkennt er, verkennt damit die Mehrheit, dass es zunehmend Menschen gibt, die nicht heiraten wollen, beispielsweise weil sie schwierige Scheidungen hinter sich haben oder aus anderen Gründen, die wir meines Erachtens nicht zu bewerten haben.
Auch die Geschichte mit dem Erbvertrag oder dem Testament, das man machen könne, verkennt, dass nun mal die wenigsten Menschen letztwillig verfügen oder solche Verträge schliessen. Kollege Bischof hat vorhin gesagt, es gebe immer mehr, die das machen. Aber unter dem Strich ist es immer noch eine absolute Minderheit, die ihren Nachlass regelt, sei es mit einem Testament oder einem Erbvertrag. Die Leute reden nicht gerne übers Sterben, und die Anwälte - ich war ja auch Anwalt, kann das also zugeben - leben meistens davon, dass etwas nicht geregelt wurde, dass man während des Lebens über etwas nicht gesprochen hat.
Die Motion Gutzwiller wollte den veränderten Realitäten Rechnung tragen. Wir haben jetzt eine Minimallösung. Ich bin der Meinung, dass man jetzt zumindest diesem Entwurf des Bundesrates folgen sollte, genau für solche Fälle, die eben vorkommen können.
Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit und dem Bundesrat zuzustimmen.