Noser Ruedi · Ständerat · 2019-09-12
Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-12
Wortprotokoll
Ich werde mich nur einmal äussern und nachher das zweite Geschäft als erledigt bezeichnen. Aber zuerst möchte ich Kollege Würth für diese Informationen danken, sie waren mir und auch weiten Kreisen so nicht bekannt. Herr Würth hat Recht: Meine Motion bricht einen Teil aus dieser ganzen Geschichte der Menschenrechts-Nachfolgeorganisation heraus. Wenn das der Weg ist, dann bitte ich die Kommission, das wirklich anzuschauen und zu prüfen. Ich persönlich ging bis zu diesem Votum davon aus, dass es etwas länger gehen wird, bis das effektiv kommen wird.
Ich möchte aber noch zwei, drei Punkte aus der Antwort des Bundesrates zur Motion und zur Interpellation ansprechen. Ich gehe sehr einig mit dem Bundesrat, dass wir ein hervorragendes Kinderrecht haben in unserem Land; da gibt es eigentlich keinen Handlungsbedarf. Was ich etwas schwierig finde, ist, wenn der Bundesrat sagt, das werde auch automatisch so angewandt. Ich möchte Sie fragen: Was passiert heute, wenn Behörden - Sie wissen, es sind verschiedenste Behörden, die sich darum kümmern - dieses Recht nicht richtig umsetzen?
Hier liegt meiner Ansicht nach die Differenz zum Bundesrat und auch der Grund, warum mich die Antwort zur Interpellation nicht befriedigt hat, und damit der Grund, warum ich in der Sommersession diese Motion eingereicht habe. Wir brauchen eine Ombudsstelle, weil die bestehenden Kinder- und Verfahrensrechte durch staatliche Stellen wie Behörden und Gerichte nicht immer korrekt angewandt werden und die Checks and Balances für die Kinder fehlen.
Somit teile ich die Einschätzung des Bundesrates nicht, dass es in diesem Sinn keine Lücke gibt. Wer Kinder, die in ihrem Recht verletzt sind, beraten will, braucht zum einen ein vertieftes juristisches Wissen in sehr vielen Rechtsgebieten, zum andern Know-how im Umgang mit Kindern. Um die Situation zielgerichtet prüfen und wirkungsvoll helfen und vermitteln zu können, braucht es aber auch ein Recht auf Auskunft bei den Behörden und Gerichten. Den vom Bundesrat in der Motionsantwort erwähnten Anlaufstellen wie Kescha, Pro Juventute, Kinderanwaltschaft Schweiz sowie den Anlaufstellen in den Kantonen fehlt aber oft dieses Auskunftsrecht, um Informationen von den Behörden und Gerichten zu erhalten.
Ich möchte Ihnen zwei einfache Beispiele geben, die das sehr schnell aufzeigen:
1.[NB]Ein Jugendlicher in einem Heim möchte seinen Vater besuchen, der einen Herzinfarkt hat und in der Reha ist. Der Beistand erlaubt ihm diesen Besuch nicht. An wen wendet sich dieser Jugendliche?
2.[NB]Drei Geschwister sollen fremdplatziert werden, obwohl weder die Kinder angehört wurden noch ein Rechtsvertreter eingesetzt wurde. Es liegt weder ein Gutachten über die Erziehungsfähigkeit der Mutter vor, noch gibt es Anzeichen einer akuten Kindeswohlgefährdung. Wohin wenden sich diese drei Geschwister, damit ihnen die Kinderrechte und die Verfahrensrechte zugestanden werden, bevor sie fremdplatziert werden?
Das sind ganz schwierige Fragen, die wir ernst nehmen müssen. Wir haben auf nationaler Ebene verschiedenste Ombudsstellen für viele Dinge.