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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-09-16

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-09-16

Wortprotokoll

Der Vollzug der Restwassersanierung liegt bei den Kantonen, eine Ausnahme bilden die Grenzkraftwerke. Im Rahmen seiner Aufsichts- und Informationspflicht überprüft der Bund den Stand des Vollzugs periodisch und berichtet darüber. Eigentliche Sanktionsmöglichkeiten bestehen aber nicht. Bereits 2010, vor Ablauf der Frist, hat der damalige Bundesrat Moritz Leuenberger die Kantone aufgefordert, die gesetzlich festgelegte Sanierungsfrist von Ende 2012 einzuhalten. 2012 verlangte die damalige Bundesrätin Doris Leuthard von den Kantonen, dass sie dem fristgerechten Vollzug hohe Priorität beimessen. Eine analoge Aufforderung erfolgte im Jahr 2015. Seit 2016 führt das Bundesamt für Umwelt mit den säumigen Kantonen bilaterale Gespräche, um die noch ausstehenden Sanierungen zu konkretisieren. 2017 verlangte Frau Bundesrätin Leuthard von den Kantonen, welche die Restwassersanierung noch nicht abgeschlossen hatten, dass sie bis spätestens Ende 2018 positiv über deren Umsetzung berichten. Das Bundesamt für Umwelt geht davon aus, dass bis Ende 2020 die 1000 Wasserentnahmen bis auf 39 alle saniert sein werden. Die Restwassersanierungen dieser letzten Wasserentnahmen sollten bis Ende 2022 erfolgt sein.