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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-09-16

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-09-16

Wortprotokoll

Gemäss Gewässerschutzrecht sind die Kantone verpflichtet, Massnahmen zu treffen, um Verunreinigungen der Gewässer - unter anderem durch künstliche, langlebige Stoffe - zu verhindern bzw. zu beheben. Liegt eine Verunreinigung mit Stoffen vor oder besteht die konkrete Gefahr der Verunreinigung, müssen die Kantone zum Schutz der Wasserqualität von bestehenden und geplanten Grundwasserfassungen Zuströmbereiche ausscheiden und darin die erforderlichen Massnahmen ergreifen. So steht es in der Gewässerschutzverordnung.

Gemäss Artikel 62a des Gewässerschutzgesetzes können Massnahmen der Landwirtschaft, die zur Einhaltung der Anforderungen an die Wasserqualität erforderlich sind, durch den Bund mit Abgeltungen unterstützt werden, wenn sie wirtschaftlich nicht tragbar sind. Das Ausscheiden der Zuströmbereiche wird jedoch nur von rund der Hälfte der Kantone angewandt, weil es aus Sicht vieler Kantone einen sehr grossen Aufwand darstellt. Ein weiteres Problem sind die Nutzungskonflikte: Je nach Grundwasserfassung und Grad der Verunreinigung müsste die Bewirtschaftung in einem grossen Gebiet angepasst werden. Das stösst dann insbesondere bei den betroffenen Landwirten auf wenig Akzeptanz.