Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2002-09-23
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2002-09-23
Wortprotokoll
Zunächst zu Absatz 1, Betriebsdauer: Dazu hat sich der Bundesrat schon mehrmals geäussert. Er ist nicht für eine Beschränkung auf 40 Jahre, obwohl das auch einmal zur Diskussion gestanden ist, sondern möchte als einziges Kriterium die Sicherheit des Betriebes von Kernkraftwerken haben.
Zu Absatz 1bis, zum Antrag der Minderheit Sommaruga: Es ist ein konsequenter Antrag. Würde er angenommen, würde er zur Lackmusprobe darüber führen, ob eine Entsorgung nuklearer Abfälle in diesem Land auch tatsächlich durchgeführt werden wird. Sollte das nicht möglich sein, würde er zu einer Nichtverlängerung einer Betriebsbewilligung nach 40 Jahren führen; die verschiedenen Jahreszahlen wurden Ihnen aufgezählt. Es ist ein raffinierter Antrag, das möchte ich ausdrücklich festgehalten haben.
Zu Absatz 2bis, zum Antrag der Minderheit Steiner, Wellenberg: Dieser Antrag ist nach den Entscheiden, die Sie heute getroffen haben, nämlich dass eine Mitbestimmung der Kantone möglich sein wird, nicht mehr nötig. Nach der Logik des Ständerates wäre er allerdings nötig. Sie können den Antrag also in Konsequenz der heutigen Entscheide fallen lassen.
Zur Bemerkung von Frau Ménétrey-Savary möchte ich sagen: Was ich gestern in der Télévision Suisse Romande gesagt habe, hat gestern absolut zugetroffen. Es lag ein Gesetz vor, bei dem erstens der Ständerat und zweitens der Nationalrat in der letzten Session bei Artikel 20 die kantonale Mitbestimmung herausgenommen haben. Sie haben heute eine Kehrtwende gemacht, zu welcher ich Sie animiert habe: Ich habe gesagt, Sie sollen das machen; Sie sind jetzt umgekehrt. Es bleibt vorerst noch eine Inkonsequenz - ich möchte Sie darauf aufmerksam machen -: Artikel 20 widerspricht Ihrer heutigen Lösung, weil Sie im Sommer noch eine andere hatten. Aber die Bemerkung gestern, dass das Gesetz auf dem Stand gewesen sei, dass die Kantone nicht mitbestimmen könnten, war richtig. Die Kehrtwende ist noch nicht vollbracht; es gibt noch ein Differenzbereinigungsverfahren. Aber ich werde mit Ihnen sein, denn ich habe Sie ja selbst zu diesem Verhalten animiert.
Was Absatz 4, die Wiederaufarbeitung, angeht, haben wir die Diskussion auch schon geführt. Sie kennen die Meinung des Bundesrates: Er ist gegen die Wiederaufarbeitung. Er ist auch gegen ein Moratorium, weil das eine inkonsequente Lösung ist. Er möchte nochmals darauf hinweisen, dass das Ganze ein Gegenvorschlag zu den beiden Initiativen sein soll. Wenn dieses Element herausgebrochen wird, ist es kein Gegenvorschlag mehr.