Steiner Rudolf · Nationalrat · 2002-09-23
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-23
Wortprotokoll
Sie haben dem Grundsatz der Zustimmung und Mitwirkung der Kantone in der heutigen Debatte zum Durchbruch verholfen. Damit erübrigt sich eine Sonderregelung für den Kanton Nidwalden bezogen auf den Wellenberg gemäss Artikel 104 Absatz 2bis. Dieser Minderheitsantrag erscheint mir somit obsolet und ist zurückgezogen.
Ich benütze aber die mir zur Verfügung stehende Zeit gerne, noch kurz etwas zu Artikel 104 Absatz 4 zu sagen. Wie schon beim Eintreten und zu Artikel 9 ausgeführt, ist die sichere, preisgünstige Versorgung mit elektrischer Energie alleinige Sache des Bundes. Am heutigen Mix von 60 Prozent Wasserkraft und 40 Prozent Kernkraft wird sich längerfristig nichts ändern, nicht weil die Kernenergie ein Dogma wäre, sondern weil es beim heutigen Stand schlicht keine realistische Alternative gibt.
Mit der Option Kernenergie muss konsequenterweise auch die Option der Wiederaufarbeitung offen sein, und zwar uneingeschränkt. Es muss den Betreibern überlassen werden, ob und wann sie von der Möglichkeit der Wiederaufarbeitung Gebrauch machen wollen.
Sie haben mit Ihrer Zustimmung zu Artikel 9 der Wiederaufarbeitung Ihr Vertrauen ausgesprochen. Seit diesem Entscheid in der Sommersession 2002 hat sich an den damaligen Entscheidgrundlagen nichts geändert. Es gibt keine neuen Argumente, die es rechtfertigen würden, vom früheren grundsätzlichen Bekenntnis zur Wiederaufarbeitung abzurücken und diese mit einem Moratorium längerfristig zu verhindern und damit die effiziente und wirtschaftliche Nutzung der Brennstäbe letztlich zum Vorteil der Konsumenten zu verunmöglichen.
Wenn Sie dieses Vertrauen, das Sie in der Sommersession bewiesen haben, heute nicht mehr aufbringen können - was ich nicht verstehen würde -, dann stimmen Sie bei Artikel 104 Absatz 4 zumindest dem Moratorium in der Fassung der Minderheit II (Leutenegger Hajo) zu.