Wüthrich Adrian · Nationalrat · 2019-09-16
Wüthrich Adrian · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-16
Wortprotokoll
Die Initianten wollen zurück in die politische Steinzeit. Sie wollen den Bundesrat mit Folgendem beauftragen: "... auf dem Verhandlungsweg das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU spätestens zwölf Monate nach Annahme der Begrenzungs-Initiative ausser Kraft zu setzen. Ist eine Verständigung in dieser Zeit nicht möglich, ist das Personenfreizügigkeitsabkommen innert 30 Tagen zu kündigen."
Wenn das Schweizer Stimmvolk zu diesem Auftrag Ja sagte, wäre dies ein Rückwärtssalto sondergleichen. Diese Rückwärtssalto-Initiative dürfen wir nicht annehmen, sonst hätten wir im Juni 2021 einen Schweizer Brexit. Die EU wird uns sicher nicht den Marktzugang gewähren und gleichzeitig einwilligen, dass wir die Personenfreizügigkeit abschaffen.
Mit der Abschaffung der Personenfreizügigkeit könnten wir nicht mehr so einfach in Europa herumreisen. Wir wären definitiv ein Drittstaat in Europa, obwohl wir mitten in Europa leben und sehr starke Verbindungen in allen europäischen Ländern haben. Das Reisen in Europa würde krass erschwert, der Schweizer Tourismus würde leiden. Wir haben das bei der Abstimmung über die EU-Waffenrichtlinie lange diskutiert. Das Volk hat dazu übrigens Ja gesagt, wie es schon x-mal Ja zur Personenfreizügigkeit gesagt hat.
Das Ja war immer auch ein Ja zu den flankierenden Massnahmen. Diese gehören, so wie siamesische Zwillinge zusammengehören, zur Personenfreizügigkeit. Erst seit Einführung der Personenfreizügigkeit können wir die Löhne in [PAGE 1575] der Schweiz effektiv kontrollieren - bei den Schweizer Arbeitnehmenden und bei jenen aus der EU. Das ist eine soziale Errungenschaft erster Güte und hat den Arbeitnehmenden in der Schweiz soziale Sicherheit gebracht. Die flankierenden Massnahmen haben dazu geführt, dass trotz der Öffnung des Schweizer Arbeitsmarktes das Lohnniveau gehalten werden konnte. Entsprechende Untersuchungen werden seit der Einführung der Personenfreizügigkeit gemacht.
Die SVP hat am 30. Januar 2018 aber den Vorhang gelüftet und ihr wahres Gesicht gezeigt. Es geht ihr mit der Kündigung der Personenfreizügigkeit auch darum, die flankierenden Massnahmen zu kippen, die Massnahmen zum Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen in der Schweiz. An einer eigens einberufenen Medienkonferenz wurde kritisiert, dass die flankierenden Massnahmen "zu einem stark regulierten und staatlich kontrollierten Arbeitsmarkt" führten. "Jeder zweite Beschäftigte in der Schweiz hat nun einen Gesamtarbeitsvertrag", wurde gesagt, "jeder dritte eine Mindestlohnregelung und jeder vierte einen branchenverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag!" Ja, liebe SVP: Ja, das ist Lohnschutz für die Schweizer Arbeitnehmenden und auch Lohnschutz für die älteren Arbeitnehmenden, die Sie heute erwähnt haben! Damit verhindern wir Lohndumping. Ohne das Saisonnierstatut, das vor der Personenfreizügigkeit galt, können die Löhne nicht mehr wie früher gedrückt werden. Es ist jetzt klar, welche Löhne gelten. Unwürdige Arbeitsbedingungen können wir bekämpfen.
Was die Schweiz einzigartig macht, ist, dass die Umsetzung der Lohnkontrollen durch die Sozialpartner durchgeführt wird. Nicht der Staat alleine kontrolliert, ob die Löhne und Arbeitsbedingungen eingehalten werden, sondern die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer gemeinsam - gemeinsam, sozialpartnerschaftlich.
Deshalb ist klar: Fällt die Personenfreizügigkeit weg, fallen auch die Massnahmen gegen Lohndumping im Inland dahin. Aus diesem Grund ist für mich klar, dass wir diese Initiative zur Ablehnung empfehlen müssen. Wir setzen uns klar für den Lohnschutz und für stabile Beziehungen mit der EU ein. Ein schweizerischer Brexit wäre nicht im Interesse der Arbeitnehmenden.