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AB 25097

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2002-09-23

Wortprotokoll

Herr Leutenegger, es geht hier nicht um eine Torpedierung einer Lösungsfindung, sondern es geht darum, dass es keine stichhaltigen Gründe gibt, warum man das fakultative Referendum nicht auch bei den geologischen Tiefenlagern vorsehen könnte.

Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsminderheit II, das fakultative Referendum auch für die geologischen Tiefenlager vorzusehen.

Ein geologisches Tiefenlager ist keine Frage von kurzer Dauer. Der Kanton, in welchem ein geologisches Tiefenlager errichtet wird, hat ein Erbe, das er von Generation zu Generation weitergeben muss. Das Tiefenlager, das einmal bei ihm eingerichtet wurde, wird er nie mehr los. Zudem müssen die Tiefenlager und die Transporte der Abfälle bewacht werden, was weit reichende Folgen für das Image des Kantons haben kann.

Von daher ist es nichts als logisch, wenn wir im Kernenergiegesetz festhalten, dass auch die Rahmenbewilligung bei geologischen Tiefenlagern dem fakultativen Referendum untersteht. Die Referendumshürde wäre nicht negativ für die geologischen Tiefenlager, sondern sie würde die Anstrengungen nur erhöhen, eine möglichst gute Langzeitsicherung zu erreichen und die dazu notwendigen geologischen Bedingungen umfassend und sorgfältig abzuklären, weil man weiss: Man muss diese Referendumshürde nehmen können.

Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsminderheit II, bei Artikel 47 Absatz 3 dem Bundesrat zu folgen, aber den zweiten Satz zu streichen.

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