AB 250970
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-09-17
Wortprotokoll
Wir haben diese Differenz, von der Sie schon gehört haben. Ich würde einmal an Ihr finanzpolitisches Gewissen appellieren: Sie geben hier 350 Millionen Franken aus - über Bund und Kantone hinaus gesehen -, ohne zu wissen, wer wirklich davon profitiert, weil die Erweiterung auf einem Einzelantrag hier im Rat basiert. Wenn wir schon 350 Millionen Franken ausgeben, dann sollten wir wissen, welche Wirkung wir damit erzielen.
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Aussage von Herrn Müller stimmt. Er hat gesagt, der Mittelstand werde profitieren. Wenn Sie von einer Familie mit vielleicht drei Kindern und einer Erleichterung bei den Steuern ausgehen, dann kann diese Massnahme aber gerade dazu führen, dass sie möglicherweise die Prämienverbilligung bei der Krankenkasse verliert, [PAGE 1603] weil sie dann ein höheres Einkommen hat. Wie auch immer, es gibt Komponenten, die wir einfach nicht kennen. Hier eine Ausgabe zu tätigen, ohne die Wirkung im Ziel zu kennen, dafür haben wir, glaube ich, einfach kein Geld.
Ursprünglich war es eine Vorlage, die gezielt die Fachkräfte-Initiative unterstützen wollte, es also ermöglichen wollte, Kinderdrittbetreuungsabzüge zu erhöhen und dadurch die Erwerbsarbeit zu fördern. Das ist ein anderes Ziel als dasjenige, das Sie jetzt anstreben. Wenn wir Familien entlasten, dann sollten wir das gezielter machen und wissen, was wir damit erreichen. In diesem Bereich trifft der Schuss neben die Zielscheibe, weil wir einfach keine Ahnung haben, was wir wirklich damit erreichen. Natürlich sind wir in einer guten finanziellen Situation, aber das sollte uns nicht dazu verführen, Geld auszugeben, ohne die Wirkung der Massnahme zu kennen. Hier kennen wir die Wirkung nicht!
Für die Kantone - und darauf wurde hingewiesen - ist es auch eine Vorlage mit möglichen Folgekosten, weil der Druck, wenn der Bund diese Abzüge genehmigt, auch in den Kantonen zu spüren sein wird. Sie verlieren einmal die rund 70 Millionen Franken mit der Vorlage, wie Sie sie vorschlagen, aber der Folgedruck durch höhere Abzüge wird in den Kantonen ebenfalls spürbar sein. Wenn wir hier Vorlagen beschliessen, die die Kantone betreffen können und betreffen werden, dann gehört es zu unseren politischen Spielregeln, dass wir die Kantone im Rahmen einer Konsultation, einer Vernehmlassung zu Wort kommen lassen.
Ich denke, diesbezügliche Grundsätze sollten auch wir einhalten. Wir sind ein föderaler Staat, und wenn Kantone betroffen sind, dann sind sie auch anzufragen und um ihre Meinung zu bitten. Bei den Kantonen ist eine grundlegende Ablehnung festzustellen. Sie haben die Vorlage, die der Bundesrat im Rahmen der Fachkräfte-Initiative gemacht hat, abgelehnt, weil sie der Meinung sind, dass sie diese Autonomie bei diesen Fragen brauchen. Sie möchten das gezielt machen, und hier missachten wir das mit dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission, die ja nur mit Stichentscheid des Präsidenten zustande kam.
Ich denke, es wäre ein gutes Zeichen, wenn Sie hier dem Ständerat folgen würden. Wenn Sie diese Linie weiterverfolgen möchten, dann wäre das wohl mit einer Motion zu fordern: Dann kann man eine Vernehmlassung machen, dann kann man feststellen, wer wie entlastet wird; dann kann man diesbezüglich auch Ziele setzen und macht jetzt nicht einfach aufgrund eines Einzelantrages in einem Rat eine völlig geänderte Vorlage. Ich glaube, das entspricht einfach nicht den Gepflogenheiten des Parlamentes.
Ich bitte Sie also, bei Ihrer Kommissionsminderheit zu sein und dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen.