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Müller Damian · Ständerat · 2019-09-17

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-17

Wortprotokoll

Vorab: Das institutionelle Rahmenabkommen lässt einige Fragen offen. Deshalb fordern wir, das haben wir in diesem Rat schon einige Male besprochen, auch Präzisierungen. Auch das sogenannte Soft Law haben wir in diesem Rat schon einige Male besprochen. Wir wissen, dass es auch da gilt, eine parlamentarische Beurteilung zu machen.

Nun aber zurück zum Votum: Kollege Föhn argumentiert mit dem wichtigsten Text, unserer Schweizer Bundesverfassung, mit der Grundlage, auf der alles aufbaut. Mit Verweis auf Artikel 2, den Zweckartikel, empfiehlt er, das Rahmenabkommen mit der Europäischen Union ein für alle Mal abzulehnen. Das ist der Inhalt, das wäre die Folge, wenn diese Motion angenommen würde. Unser Kollege suggeriert uns, dass ein institutionelles Rahmenabkommen im Widerspruch mit der Bundesverfassung stehe. Er sagt, dass das Abkommen die direkte Demokratie aushöhle, die Unabhängigkeit und den Föderalismus missachte und die Schweizer Wohlfahrt gefährde. Kollege Föhn versteigt sich sogar zur Behauptung, das institutionelle Rahmenabkommen wäre das Ende unserer Schweizer Demokratie.

In diesem Punkt kann ich Sie alle zusammen beruhigen. Auch mit dem Rahmenabkommen bleibt die Schweiz die Schweiz! Das Rahmenabkommen ist nämlich kein Anschlussvertrag, wie Sie das so laut und gerne verkünden. Mit seinen suggestiven Behauptungen tut der Motionär genau das, was dem Bundesrat immer wieder vorgeworfen wird: Er wirft mit Nebelgranaten. Seine Absicht ist es, so den klaren Blick auf den Vertrag zu vernebeln, mit dem fünf ins Alter gekommenen bilateralen Verträgen ein rechtlicher Rahmen verpasst wird, um das einwandfreie Funktionieren der besagten fünf wirtschaftsrelevanten Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union auch morgen und übermorgen sicherzustellen.

Ich rede von denselben fünf bilateralen Verträgen, welche Ihre Partei, lieber Kollege Föhn, als die Alternative zum EWR angepriesen hat! Ich rede von denselben fünf bilateralen Verträgen, die das Schweizervolk in mehreren Abstimmungen immer und immer wieder deutlich bestätigt hat. Wenn also jemand den Volkswillen nicht akzeptieren will, dann sind Sie, geschätzter Kollege, derjenige, der das provoziert. Sie höhlen die Volksrechte aus, Sie verstossen gegen eines der wichtigsten Prinzipien unserer Demokratie, gegen das Prinzip von Treu und Glauben. Sie werden nicht müde zu verkünden, mit dem Rahmenvertrag gebe die Schweiz ihre Unabhängigkeit auf. Man kann diese Platte, das sage ich offen und ehrlich, noch so viel und so manches Mal laufen lassen, wie Sie wollen: Der Inhalt wird dadurch nicht wahrer.

Sie sagen, da würden Volksrechte ausgehebelt. Das Rahmenabkommen sieht die dynamische Übernahme von binnenmarktrelevantem Recht innerhalb der fünf bestehenden sektoriellen Marktzugangsverträge vor - "dynamisch" ist dabei nicht mit "automatisch" gleichzusetzen, das haben wir in diesem Rat auch schon x-mal besprochen. Der dynamische Mechanismus des institutionellen Abkommens wahrt explizit den ordentlichen Gesetzgebungsprozess in der Schweiz und tangiert auch das Referendumsrecht nicht, ja, es geht noch weiter: Wir können schon während der Entwicklung des Rechts mitreden und können es nicht erst nachher abnicken. Die Schweizer Bevölkerung wird sich, wenn sie das will, zu jeder Weiterentwicklung des Besitzstandes der sektoriellen Marktzugangsverträge äussern können, das institutionelle Abkommen garantiert unsere Volksrechte. Die Schweiz entscheidet souverän über jede Übernahme von Binnenmarktrecht.

Schliesslich behaupten Sie, ein Rahmenabkommen würde unseren Wohlstand gefährden. Ich sage es Ihnen auch hier nochmals deutsch und deutlich: Die Schweiz hat mit gut einer Million mehr Arbeitsplätzen in den letzten fünfzehn bis zwanzig Jahren profitiert. Man muss sehen, dass auch das mit dem Wohlstand unseres Landes in einem direkten Zusammenhang steht: Gerade weil der Rahmenvertrag den wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Austausch zwischen der Schweiz und den Ländern der Europäischen Union einfach macht, trägt er zusätzlich zu unserem Wohlstand bei.

Abgesehen von diesen inhaltlichen Überlegungen gibt es aber noch einen formellen Einwand, der mich davon überzeugt, diese Motion abzulehnen. Wenn nämlich die Motion Föhn quasi durch die parlamentarische Hintertür ein Verbot des Rahmenabkommens erwirken will, dann spricht sie dem Schweizer Stimmvolk ganz offensichtlich die Freiheit ab, selber zu bestimmen, ob unser Land mit der EU einen Rahmenvertrag eingeht oder nicht - einen Vertrag, den man im Übrigen auch wieder kündigen kann.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion Föhn abzulehnen. Das Rahmenabkommen hat bis heute keine Geschäftsnummer erhalten, das institutionelle Abkommen ist also noch gar nicht im Gesetzgebungsprozess drin. Die Motion ist nicht nur inhaltlich, sondern auch institutionell falsch, denn sie will eine allfällige parlamentarische Beratung und einen möglichen Volksentscheid verhindern. Genau das lehne ich ab, und ich hoffe, Sie ebenfalls.

Wir brauchen hier keine Angst vor dem Volk zu haben. Wir müssen mutig den Weg nach vorne gehen und eine Geschäftsnummer vergeben. Der Bundesrat steht in der Verantwortung, dass er diese Präzisierungen macht. Falls diese nicht zustande kommen, dann wissen wir alle: Dann ist dieser Vertragsentwurf beim Volk und auch schon im Parlament überhaupt nicht überlegenswert.