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Steiner Rudolf · Nationalrat · 2002-09-23

Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-23

Wortprotokoll

Artikel 43 betrifft dasselbe Thema, das wir soeben erledigt haben, und bei Artikel 48 Absatz 4 wird es nochmals kommen. Ich kann nur wiederholen, was ich schon gesagt habe: Ihr Entscheid widerspricht an sich Ihren Beschlüssen anlässlich der letzten Session bezüglich Artikel 20; das wurde ausgeführt. Ich verweise nochmals mit Nachdruck auf die Bundesverfassung, wonach die Gesetzgebung auf diesem Gebiet Sache des Bundes ist. Hinzu kommt Artikel 31 Absatz 1 des Kernenergiegesetzes - ich habe es schon erwähnt -, der Pflichten mit sich bringt. Ich finde es sachlich falsch und gesetzlich nicht in Ordnung, wenn wir nun dieses dreifache Vetorecht der Kantone einsetzen bei einer Frage, die ganz klar Sache des Bundes ist. Sie verunmöglichen damit eine klare, konsequente Legiferierung und Umsetzung der Gesetze in Sachen Kernenergie.

Ich bitte Sie eindringlich, hier ein Zeichen zu setzen und hier bei Artikel 43 Absatz 1 und dann bei Artikel 48 Absatz 4 auf Ihren soeben bei Artikel 38 Absatz 2 Buchstabe b gefällten Entscheid zurückzukommen und der Minderheit zuzustimmen.