Schilliger Peter · Nationalrat · 2019-09-17
Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-17
Wortprotokoll
Am 29. Februar 2012 wurde die parlamentarische Initiative "Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission und ihre Aufgabe als Gutachterin" von Ständerat Joachim Eder eingereicht. Das ist also schon eine lange Geschichte. Er wollte erreichen, dass das Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) in der Interessenabwägung nicht automatisch höher gewichtet wird als die Ansichten der lokalen und kantonalen Behörden. Dies sollte vor allem auch bei Energieprojekten gelten, welche den Ausbau der erneuerbaren Energien oder die energetische Sanierung von Gebäuden zum Ziel haben.
Konkret wurde verlangt, dass Artikel 6 Absatz 2 und Artikel 7 Absatz 3 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz angepasst werden. Die Initiative beabsichtigte zum einen, den Gutachten der ENHK eine gewichtige, aber nicht allein ausschlaggebende Rolle bei der Entscheidfindung zuzuschreiben. Zum andern wollte die Initiative bei der Abwägung der Interessen nach Artikel 6 Absatz 2 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz unter bestimmten Voraussetzungen auch kantonale Eingriffsinteressen berücksichtigen. Ständerat Eder begründete das so, dass Bewilligungsverfahren einen bremsenden Einfluss auf die Realisierung von Projekten hätten, insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien, aber auch bei Richt- und Raumplanungsfragen.
Die UREK-SR hat der parlamentarischen Initiative am 18. Januar 2013 Folge gegeben, die UREK-NR folgte der Schwesterkommission am 9. April 2013. Aufgrund der Totalrevision des Energiegesetzes vom 30. September 2016, welche sich im Jahr 2014 in der parlamentarischen Beratung befand, wurde die Initiative im September 2014 sistiert, weil das Parlament in der Revision auch Vorschriften zum nationalen Interesse von Anlagen erneuerbarer Energien geprüft hat.
Die Kommission hat die Arbeit im August 2017 wieder aufgenommen. Sie kam zum Schluss, dass der Bedarf für eine Vorlage trotz der neuen Regelung für Anlagen erneuerbarer Energien nach Artikel 12 des Energiegesetzes nach wie vor besteht, und beantragte dem Ständerat eine Fristverlängerung. Am 20. März 2018 stimmte die Kommission dem Vorentwurf mit 7 zu 5 Stimmen zu und schickte ihn in die Vernehmlassung.
Die Ergebnisse der Vernehmlassung zeigten, dass die Vorlage sehr kontrovers aufgenommen wurde. Dreizehn Kantone unterstützten in der generellen Beurteilung den Vorentwurf, neun lehnten ihn ab. Von den Bundesratsparteien befürworteten CVP, FDP und SVP die beantragten Änderungen, die SP lehnte sie ab. Die Kommission musste feststellen, dass das von ihr angestrebte Ziel, mit der vorgeschlagenen Änderung von Artikel 6 Absatz 2 grössere Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen, nicht erreicht werden kann.
Mit der Totalrevision des Energiegesetzes, die auch die Bevölkerung guthiess, wurde mit Artikel 12 des Energiegesetzes der Nutzung erneuerbarer Energien und deren Ausbau ein nationales Interesse zugewiesen. Damit können Anlagen erneuerbarer Energien, die in einem Inventarobjekt nach Artikel 5 NHG geplant sind und zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Objekte führen, direkt einer umfassenden Interessenabwägung zugeführt werden. Vor diesem Hintergrund und insbesondere auch aufgrund des Umstandes, dass in der Vernehmlassung zwölf Kantone Artikel 6 Absatz 2 und damit eine Stärkung ihrer Kompetenzen ablehnten, verzichtete der Ständerat nach eingehender Würdigung der Ergebnisse aus der Vernehmlassung einstimmig auf eine Änderung von Artikel 6 Absatz 2. Dafür wurde eine Ergänzung von Artikel 7 NHG durch einen neuen Absatz 3 vorgenommen. Dort soll der verfahrensrechtliche Stellenwert der Gutachten von[NB]ENHK und EKD präzisiert werden. Mit dieser Präzisierung wird die gängige Praxis, wonach Gutachten dieser beiden Kommissionen nicht als einzige, sondern als eine Grundlage unter anderen für den Entscheid über Vorhaben in Bundesinventarobjekten betrachtet werden, gesetzlich verankert. Damit wird die Rechtssicherheit im Rahmen der Bewilligungsverfahren gestärkt.
Der Bundesrat hat dieser angepassten Vorlage zugestimmt, ebenso der Ständerat mit 28 zu 5 Stimmen bei 6 Enthaltungen. Die UREK-NR hat die Vorlage am 26. August 2019 beraten. Es gab Votanten, welche es schade fanden, dass die Vorlage eine Abschwächung erfahren habe. In anderen Voten wurde die Notwendigkeit einer solchen Regelung bezweifelt. Einzelanträge oder Minderheiten wurden in der Kommission jedoch nicht eingereicht.
Ihre UREK ist mit 17 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf die Vorlage eingetreten und hat mit 16 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen Zustimmung beschlossen. Ich empfehle Ihnen, sich der Kommission anzuschliessen.