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Jans Beat · Nationalrat · 2019-09-17

Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-17

Wortprotokoll

Hier geht es um die Rolle der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission. Diese Kommission wird vom Bund und von kantonalen Fachstellen eingesetzt, wenn sie befürchten, dass Bauprojekte in Schutzgebieten von nationaler Bedeutung erhebliche Beeinträchtigungen dieser Schutzgebiete mit sich bringen. Die Kommission verfasst in solchen Fällen ein Gutachten und gibt eine Empfehlung ab.

Der Ständerat hat den ursprünglichen Text der parlamentarischen Initiative deutlich abgeschwächt. Die SP-Fraktion begrüsst den weisen Entscheid des Ständerates, auf eine Änderung von Artikel 6 Absatz 2 des Natur- und Heimatschutzgesetzes zu verzichten. Wir haben deshalb keinen Minderheitsantrag eingereicht. In der Gesamtabstimmung werden wir die Vorlage allerdings ablehnen, denn wir halten sie für unnötig und unklar.

Der Ständerat schlägt ja nach langem Hin und Her vor, das Natur- und Heimatschutzgesetz um einen einzigen Satz zu ergänzen. Es heisst jetzt wörtlich: "Das Gutachten bildet eine der Grundlagen für die Entscheidbehörde, welche es in ihre Gesamtinteressenbeurteilung einbezieht und würdigt." Das ist keine Klärung der rechtlichen Lage. Der Ständerat will damit sagen, dass die Meinung der ENHK nicht abschliessend und nicht zwingend wichtiger sein soll als andere Einschätzungen und andere Interessen. Das gilt aber heute schon. Wenn heute den Gutachten der ENHK eine hohe Bedeutung zukommt, liegt das nicht an der aktuellen Gesetzgebung, sondern daran, dass die Entscheidbehörde oder die Gerichte ihrem Urteil eine hohe Bedeutung zumessen. Und warum machen sie das? Weil die ENHK in so einem Bauverfahren die einzige unabhängige Behörde und die einzige Fachbehörde ist, die keine Partikularinteressen vertritt. So wird dieser Satz, den Sie neu in das Natur- und Heimatschutzgesetz einfügen, nichts ändern.

Die ENHK ist ein neutrales, aus Fachleuten bestehendes Gremium. Es ist doch völlig klar, dass die Meinung dieses Gremiums in einer Interessenabwägung heraussticht. Das war früher so und wird aus naheliegenden Gründen auch in Zukunft so sein.

Die neue Formulierung bringt aber mit Sicherheit Rechtsunklarheit. Sie will die Stellung des ENHK-Gutachtens relativieren, sagt aber nicht, welche anderen Interessen denn höher gewichtet werden sollen, die der Gegner oder die der Befürworter von Bauprojekten. Es wird Jahre dauern, bis die Gerichte dazu eine Praxis etabliert haben. Es wird Jahre dauern, bis wir wissen, ob die Realisierung von Bauprojekten dadurch beschleunigt oder gar verlangsamt wird, weil die Interessenabwägung - das ist offenbar die Meinung - noch [PAGE 1621] offener dargestellt wird. Es wird Jahrzehnte dauern, bis wir die Auswirkungen dieses Entscheides auf Natur und Landschaft abschätzen können.

Ich erlaube mir hier bei dieser Gelegenheit, der ENHK für ihre wichtige Arbeit zu danken. Wenn es sie nicht gäbe, dann müsste man diese Kommission erfinden. Denn Natur und Landschaft sind wichtige, ja immer wichtigere Güter. In einer Zeit, in der immer verrücktere, grössere und profitorientiertere Bauprojekte in die Landschaft drängen, ist es doch besonders wichtig, dass es Experten gibt, welche sachlich und kompetent beurteilen, wie sich diese Projekte auf Biodiversität und Landschaftsbild auswirken. Sie helfen uns durch ihr kompetentes Fachurteil, das Antlitz unserer Heimat und die Vielfalt an Tieren und Pflanzen zu erhalten. Natur und Landschaft sind sehr kostbare Güter. Deshalb setzt sich die SP dafür ein, dass sie konsequent geschützt werden. Wenn sie einmal zerstört sind, können sie in aller Regel nicht wiederhergestellt werden. Falsche Entscheide lassen sich meist nicht korrigieren. Die zerstörerischen Wirkungen von schlechten Bauprojekten werden erst nach Jahrzehnten sichtbar. Wenn wir merken, dass wir falsch entschieden haben, ist es zu spät.